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Patentschutz für Krebsmedikament in Indien gekippt – Was sichert medizinische Versorgung für die Armen?

Berlin > Am 18. August wies der High Court im indischen Neu-Delhi eine sogenannte „Writ Petition“ ab, die die Bayer Corporation und deren Tochtergesellschaft Bayer Polychem (India) Ltd. am 1. November 2008 eingereicht hatten. Diese Petition richtete sich gegen die indische Arzneimittelbehörde Drug Controller General of India (DCGI). Die DCGI wollte der Firma Cipla Ltd. eine Zulassung für die Einführung einer nachgeahmten Version des Bayer-Krebsmedikaments Nexavar® auf dem indischen Markt erteilen. Bayer HealthCare zeigte sich enttäuscht über das Urteil und will das Patent weiter entschieden verteidigen. Für die BUKO Pharma-Kampagne äußerte sich Dr. Christiane Fischer dagegen erfreut: „Dass die Klage von Bayer abgewiesen wurde, ist eine gute Nachricht, denn Indien muss sein Patentrecht nun nicht weiter verschärfen. Für die Armen weltweit wird es so nicht noch schwerer, an günstige Generika zu kommen!“

Im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung stehen das Medikament Nexavar® und dessen Wirkstoff Sorafenib-Tosylat. Das Medikament wird für die Behandlung von fortgeschrittenem Nierenkrebs und für die Behandlung von Leberkrebs eingesetzt und kann die Gesamtlebenszeit der Erkrankten deutlich verlängern. Die Bayer HealthCare hatte im Januar 2008 von der DCGI die Marktzulassung für Nexavar® erhalten. Am 28. März 2008 wurde Bayer HealthCare in Indien ein Patent für Nexavar® und dessen Wirkstoff Sorafenib-Tosylat erteilt. Dagegen hatte die Cipla Ltd. im April 2009 Einspruch erhoben. Nexavar® ist bis zum Jahr 2020 durch Patent geschützt.

Indische Gerichte hatten in der Vergangenheit wiederholt ähnliche Entscheidungen getroffen. Der Subkontinent gilt weltweit als Hauptproduzent von Nachahmermedikamenten – sogenannter Generika – und als „Apotheke der Entwicklungsländer“, was eine Ursache in den Besonderheiten des indischen Patentrechts besitzt. Auch der indische Markt selbst gewinnt an Bedeutung für die Pharmaindustrie.

Täglich kämpfen weltweit 2,5 Milliarden Menschen um ihr Überleben. Die fehlende Gesundheitsvorsorge verkürzt die Lebenserwartung dieser Menschen deutlich: Allein 10 Millionen Kinder sterben jährlich vor ihrem fünften Geburtstag und eine halbe Million Frauen verliert ihr Leben durch vermeidbare Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburtskomplikationen. Für Menschen in Entwicklungsländern machen Gesundheitskosten angesichts fehlender Krankenversicherung 60 bis 90 Prozent ihres gesamten Haushaltsbudgets aus. Ob diese Situation allerdings durch die Lockerung des Patentschutzes verbessert würde, das wird kontrovers diskutiert:

Die größte Übereinstimmung besitzt dabei die Erkenntnis, dass in dieser Situation alle Beteiligten gefordert sind, die nationalen Staaten ebenso wie die internationale staatliche Gemeinschaft, Hilfswerke ebenso wie Pharmaunternehmen, und auch die Betroffenen selbst. Dabei ist nicht nur die Frage nach dem Vertriebspreis von Medikamenten zu beantworten. Gerade in der Krebsbehandlung zählt der Zugang zu medizinischen Diagnoseeinrichtungen, es geht um fachärztliche Beratung und Behandlung und die richtige Ernährung. Pharmaunternehmen nehmen für sich in Anspruch, dass der Patentschutz auf Medikamente deren Forschungs- und Entwicklungskosten sichert. Dieser Hinweis alleine entbindet Unternehmen nicht von jeglicher gesellschaftlicher Verantwortung für die Ausrichtung ihrer Forschungsaktivitäten oder ihre Preispolitik.

Eine sehr differenzierte und umfassende Diskussion der Unternehmensverantwortung beim Zugang zu Medikamenten bietet der aktuelle Jahresbericht der Novartis Stiftung für Nachhaltige Entwicklung. Der Bericht steht im Internet zum Download zur Verfügung.


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