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Mehr Transparenz und klare Regeln für Unternehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat

Berlin > Heute steht ein neues Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung zum zweiten Mal auf der Tagesordnung des Bundesrates. Das Gesetz installiert Kontrollmechanismen, die beispielsweise die Vergütungsfestsetzung für Vorstandsmitglieder durchsichtiger machen. So darf künftig Entscheidung über die Vergütung eines Vorstandsmitgliedes nicht mehr an einen Ausschuss des Aufsichtsrates delegiert werden, sondern muss diese vom Plenum des Aufsichtsrates getroffen werden. Zugleich wird die Haftung des Aufsichtsrates verschärft. Setzt der Aufsichtsrat eine unangemessene Vergütung fest, macht er sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig. „Der Aufsichtsrat wird somit stärker in die Verantwortung genommen und haftet nun persönlich für Pflichtverstöße“, sagte dazu Thüringens Justizministerin Marion Walsmann. Auf diesem Weg könne das notwendige größeres Verantwortungsbewusstsein erzeugt werden, so Walsmann. Mit dem neuen Gesetz wird auch den möglichen Interessenkonflikten beim Wechsel eines Vorstandsmitgliedes in den Aufsichtsrat vorgebeugt, indem ehemalige Vorstandsmitglieder grundsätzlich mindestens zwei Jahre Karenzzeit einhalten müssen, ehe sie Mitglied im Aufsichtsrat werden können.


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