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Bundesregierung beschließt Public Corporate Governance Kodex – mehr Transparenz in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung

Berlin > Die Bundesregierung hat am Mittwoch Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung beschlossen. Der dazu geschaffene Public Corporate Governance Kodex greift die Gedanken des Corporate Governance Kodex auf und berücksichtigt die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen. Der Beteiligungsbericht 2007 des Bundesfinanzministeriums weist für das Jahr 2006 insgesamt 397 bedeutendere unmittelbare und mittelbare Beteiligungen des Bundes aus. An 39 Unternehmen mit insgesamt 259.000 Mitarbeitern war der Bund unmittelbar mit einem Anteil von über 50 Prozent beteiligt. Der Public Corporate Governance Kodex will die Transparenz in diesen Unternehmen erhöhen.

„Die Führung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, wird künftig für jeden interessierten Bürger nachvollziehbarer“, versprach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Gerade im Bereich der Managementgehälter hätten öffentliche Unternehmen eine Vorbildfunktion. So soll die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsleitung, aufgegliedert in seine Bestandteile, unter Namensnennung und allgemeinverständlich im Corporate Governance Bericht dargestellt werden. Gleiches gilt für die Vergütung der Mitglieder der Überwachungsorgane. Und der Corporate Governance Bericht selbst soll über die Website des Unternehmens frei zugänglich sein. In diesem Bericht soll auch der Anteil der Frauen in den Überwachungsorganen angegeben werden. Und wenn ein Unternehmen von den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex abweicht, hat es diese Abweichung in dem Bericht nachvollziehbar zu begründen.

Weiter verpflichtet der Public Corporate Governance Kodex die Überwachungsorgane und deren Vorsitzende zu einer aktiven Zusammenarbeit mit den Geschäftsführungen. Die Erstbestellungsdauer von Geschäftsleitungsmitgliedern wird auf drei Jahre begrenzt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Geschäftsführungsmitgliedern sollen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten. An Mitglieder in Unternehmensgremien und ihre Angehörigen sollen keine Kredite vergeben werden. Weitere Verpflichtungen für den Bund und dessen beteiligungsführende Stellen enthalten die „Hinweise für gute Beteiligungsführung des Bundes“.

Den Text des Public Corporate Governance Kodex finden Sie hier.


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