Nachhaltigkeit von Gesetzesfolgen muss künftig umfassender dargestellt werden
Die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens müssen nach Auffassung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung umfassender als bisher dargestellt werden. Vor allem müsse klar werden, wie sie sich auf die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auswirken, heißt es in einer Empfehlung des Gremiums, das entsprechende Änderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vorschlägt.
„Gesetzesfolgen“ sind dem bisherigen Wortlaut der GGO zufolge die „wesentlichen Auswirkungen“ eines Gesetzes. Umfassend dargelegt würden in der Praxis aber nur die finanziellen Auswirkungen, so der Beirat. Geprüft werden müssten aber auch weitere Nachhaltigkeitskriterien und mögliche Zielkonflikte aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen. Der Beirat tritt darüber hinaus dafür ein, dass ein Gesetzentwurf der Regierung künftig früher als bisher dem Bundestag zugeleitet wird, damit dieser eine „ergänzende Gesetzesfolgenabschätzung nach Nachhaltigkeitskriterien“ veranlassen könne. Vor allem bei den ressortübergreifenden Nachhaltigkeitsaspekten könne eine Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven nur förderlich sein, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Zusammenarbeit des Bundestages mit den Bundesministerien vor einem Ressortbeschluss könne die Qualität und Akzeptanz bestimmter Vorhaben deutlich erhöhen, wenn die Nachhaltigkeit in einem transparenten Verfahren geprüft werde. Der vor zwei Jahren vom Bundestag eingerichtete Parlamentarische Beirat soll unter anderem Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen abgeben und die gesellschaftliche Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung unterstützen.
Quelle: Volker Müller in: „Das Parlament“, Nr. 14-15, 31.3.2008