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Hauptsache billig – ein Kommentar zur Diskussion um die Reform des Vergaberechts

Nachhaltigkeit darf den Bundeshaushalt nichts kosten. Diesen Eindruck gewinnt man beim Lesen des Gutachtens „Öffentliches Beschaffungswesen“, das der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erstellt hat. Das Herz der Gutachter schlägt bei allen Maßnahmen mit Einsparungspotential, die mit der Reform des Vergaberechts verankert werden können. Doch die Gutachter sehen sich auch als Experten in Sachen Nachhaltigkeit und glauben zu wissen, dass der Bann von Kinderarbeit in der Supply Chain nur zu deren Verlagerung in nicht-exportorientiere Wirtschaftsbereiche führt. Das Gremium hält aber auch einen Lösungsansatz bereit: Preispräferenzen. Anbieter, die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen, müssen dann zum Beispiel 5% billiger anbieten als die nachhaltige Konkurrenz. Mit anderen Worten: Wenn schon Kinderarbeit, dann muss sie sich für den öffentlichen Einkäufer finanziell richtig lohnen. Einen schonenden Umfang mit unseren Steuergeldern will der Wähler, aber will er das auch unter Außerachtlassung ethischer Kriterien?

Sicher hat es der Gesetzgeber mit der Reform des Vergaberechts nicht leicht. Und sicher lässt sich die Welt nicht einfach per Gesetz gerechter machen. Dennoch: Corporate Social Responsibility ist in der Welt der Wirtschaft zu einem nicht mehr wegzudenkenden Faktor geworden. Unternehmen wollen nicht nur günstig einkaufen, sondern auch ethischen Standards genügen und ihren guten Ruf nicht verlieren. Dererlei Sorgen scheinen den Wissenschaftsbeirat nicht zu plagen. Nur gut, dass die Herren und Damen für das Bundeswirtschaftsministerium tätig sind – und nicht für einen internationalen Industrie- oder Handelskonzern.


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