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Faires kommunales Beschaffungswesen im Aufwind

Bonn / Münster > Mit dem fairen Beschaffungswesen beschäftigt sich eine Regionalkonferenz NRW am 17. April 2007 in Mülheim an der Ruhr. Christiane Schnura, Koordinatorin der „Kampagne für saubere Kleidung“ wird über die aktuellen Aktivitäten der Organisation informieren. Als weitere Gäste werden Ladislav Ceki, Regionalkoordinator für entwicklungspolitische Bildungsarbeit des Eine Welt Forum Düsseldorf sowie Ulrich Baum, Mitarbeiter im kommunalen Beschaffungswesen der Stadt Düsseldorf, über ihre Erfahrungen zum Thema Faires kommunales Beschaffungswesen berichten. Weitere Informationen zu der Tagung sind bei Frau Vera Dwors, Regionale Koordination Entwicklungspolitischer Bildung, (Telefon: 0201.747988-30, eMail: vera.dwors@exile-ev.de) erhältlich.

Gute Beispiele zur nachhaltigen Beschaffung bietet das Internetportal www.agenda-service.de: Das Portal für lokale Nachhaltigkeit hatg kommunale Aktivitäten zusammen getragen, Links gesammelt, Hintergrundinfos recherchiert und unter der Adresse www.agendatransfer.net/ats/beschaffung.html ins Netz gestellt. Eine Projektdatenbank bietet agenda-transfer unter www.gute-beispiele.net.

Zu den Kommunen, die eine nachhaltige Beschaffung umsetzen, gehört die Stadt Münster. Die Stadtverwaltung kauft ausschließlich Produkte, die nachgewiesenermaßen ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Das hat sie jetzt auch in aller Form in ihren internen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien festgeschrieben. Münster folgt damit Anträgen des Beirats für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und des Eine-Welt-Forums Münster.

Bei den vielen Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung – vom Kindergarten bis zur Kantine, von der Sportförderung bis zum Straßenpflaster – stehen auf der Beschaffungsliste auch Produkte wie Bälle und Spielwaren, Sportartikel, Teppiche und Textilien, Fischereiprodukte wie Garnelen und Shrimps, Agrarprodukte wie Tee, Kaffee, Kakao und Orangensaft, Billigprodukte aus Holz oder auch Natur- und Pflastersteine. Bei diesen Produkten hält es die Stadt nicht für ausgeschlossen, dass sie von Kindern stammen, die damit zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen mussten – und das unter ungeschützten bis ausgesprochen gefährlichen Arbeitsbedingungen. Wer sie an die Stadt verkaufen will, hat nachzuweisen, dass bei der Herstellung und Verarbeitung die Mindeststandards nach der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO erfüllt wurden.

Der Nachweis kann über ein anerkanntes Siegel einer unabhängigen Organisation erfolgen. Dazu gehören folgende Labels: Rugmark-Siegel für Teppiche ohne Kinderarbeit; Transfair-Logo für Kaffee, Tee und andere Produkte; FLP-Siegel für Blumen sowie sämtliche Produkte, die von der Gesellschaft für Partnerschaft (gepa), von El Puente und von Dritte-Welt-Partner Ravensburg importiert werden. Liegen solche anerkannten Siegel nicht vor, wird bei der Auftragsvergabe ein vergleichbarer anderer Nachweis verlangt.

Bislang hatte die Stadtverwaltung in einzelnen Bereichen bei der Beschaffung ausdrücklich auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards geachtet. Ein Beispiel ist etwa, dass in städtischen Kantinen fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird. Mit den neuen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien werden die Anforderungen verbindlich und gelten für alle Bereiche des städtischen Beschaffungswesens.


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