Frankfurt am Main – Lange Zeit war es eher dem Zufall überlassen, ob sich die Mitarbeiter eines Unternehmens ethisch verhalten oder nicht. Jetzt aber neigen auch deutsche Unternehmen immer mehr zu internen Richtlinien, um das Verhalten ihrer Mitarbeiter zu steuern, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Ausgabe vom 17. März 2007. In Amerika seien Handbücher mit Richtlinien längst Standard. Sie regelten die private Internetnutzung, Datenschutzregeln und die Liebe unter Kollegen. Laut FAZ halte das deutsche Arbeitsrecht aber hohe Hürden für Ethikrichtlinien bereit. Bei ihrer Einführung gelte noch immer das zwingende Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte, welche in Deutschland aber weiterhin erhebliche Vorbehalte gegen solche Richtlinien hätten. Sorge bereite ihnen besonders die telefonischen Meldeverfahren, die sogenannten Whistleblower-Hotlines, die ein innerbetriebliches Denunziantentum förderten.
Problematisch würden in Deutschland auch Verhaltensregeln angesehen, die weit in die Persönlichkeitsrechte eingriffen. Wal-Mart sei zum Beispiel mit seinem Flirtverbot unter Kollegen in den ersten Instanzen deutscher Arbeitsgerichte gescheitert. Inzwischen habe sich das Unternehmen vom deutschen Markt zurückgezogen, seine Ethikrichtlinie werde trotzdem demnächst das Bundesarbeitsgericht in einem Berufungsverfahren beschäftigen. Auf den Ausgang warteten Arbeitsrechtler mit Spannung, so die Zeitung. Sie erhofften sich daraus deutlichere Konturen für die Beratung von Unternehmen bei der Erstellung von Ethikrichtlinien. Bislang allerdings seien Konflikte zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern noch im Dialog zu lösen. (beko|21.03.2007)