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Nationaler Aktionsplan “Wirtschaft und Menschenrechte” verabschiedet

Berlin (csr-news) > Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Erstmalig werden damit die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert, indem global einheitliche und überprüfbare Standards festgelegt werden.

Mit dem Ziel, die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette in Deutschland und weltweit zu verbessern, bündelt der Plan die Stärken der verschiedenen Akteure aus Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften. Die klare Erwartung: Unternehmen müssen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten. „Das war ein hartes Stück Überzeugungsarbeit für ein Ergebnis, das sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen kann“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts.

Bei der Definition dieser Sorgfaltspflicht orientiert sich die Bundesregierung eng an den Leitprinzipien der UN zu den Themen Wirtschaft und Menschenrecht, die in einem sechsjährigen Forschungs- und Konsultationsprozess unter Leitung des UN-Sonderbeauftragten Prof. John Ruggie erarbeitet worden sind. Die Leitprinzipien zeigen menschenrechtliche Pflichten von Staaten und die Verantwortung von Unternehmen in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf. 2011 wurden sie vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig angenommen.

„Der vom Kabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ist weit entfernt vom ambitionierten Aktionsplan, den die Bundesregierung 2015 beim G7-Gipfel im bayrischen Schloss Elmau angekündigt hatte“, sagt dagegen Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Er enthält aber erste Schritte und Verabredungen zu einer verbesserten Integration von Menschenrechten in die Wirtschaft und weist damit in die richtige Richtung.“ Windfuhr begrüßt allerdings, dass die Bundesregierung die Erwartung an alle deutschen Unternehmen formuliert, eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in ihre Unternehmensprozesse zu verankern und regelmäßig zu überprüfen. „Der Appell zur Einhaltung dieser Standards reicht nicht aus, um nachhaltige Lieferketten sicherzustellen. Es muss gleichzeitig auch Korruption bekämpft werden, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind oft auch Opfer von Korruption“, sagt Prof. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

Maßnahmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards

Konkret beinhaltet der Plan zum Beispiel Verfahren zur Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen, Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie eine transparente Berichterstattung und einen Beschwerdemechanismus. Zudem definiert der Plan Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen Instrumente der Außenwirtschaftsförderung nutzen können – die außenwirtschaftliche Förderung wird also an die Einhaltung menschenrechtlicher Standards gekoppelt. Darüber hinaus wird ein umfassendes Monitoringverfahren etabliert. Falls Unternehmen die im Aktionsplan verankerten Standards nicht hinreichend annehmen, sieht der Plan für die Zukunft explizit die Möglichkeit von gesetzlichen Maßnahmen vor.

Für Windfuhr fehlt allerdings ein klares Bekenntnis, Problemsektoren der Wirtschaft in Zukunft stärker zu identifizieren, zu kontrollieren, gefundene Probleme abzubauen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. „Auch enthält der Aktionsplan weder neue Verpflichtungen, das öffentliche Beschaffungswesen stärker an Menschenrechten auszurichten, noch besondere Verpflichtungen für Unternehmen in öffentlicher Hand. Der Nationale Aktionsplan hätte diese Unternehmen zu umfassenden menschenrechtlichen Folgeabschätzungen und Berichterstattung verpflichten müssen“, so Windfuhr. „Zu bedauern ist außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzung aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen Rechtssystem geben wird. Dies wird der besonderen Verantwortung des deutschen Staates für die Wirtschaftstätigkeit der transnationalen Unternehmen in staatlicher Hand nicht gerecht.“ Das sieht auch der Weltladen-Dachverband so. Anna Hirt, Kampagnen-Referentin: „Betroffene von Menschenrechtsverletzungen lässt die Bundesregierung vollständig im Regen stehen. Für sie ist es weiterhin fast unmöglich, vor deutschen Gerichten Entschädigungen einzuklagen, wenn sie etwa aufgrund von Unfällen schwer geschädigt wurden.“ Die Bundesregierung sieht im NAP keinerlei Änderungen im Zivilprozessrecht vor, um den Betroffenen den Zugang zu deutschen Gerichten zu erleichtern, sie will dies nicht einmal prüfen.

Das Forum Fairer Handel und der Weltladen-Dachverband hatten sich in den vergangenen zwei Jahren an der Konsultationsphase zum Nationalen Aktionsplan beteiligt und die Diskussion mit einer Kampagne auch in die Bevölkerung getragen. 2015 haben 38.000 Menschen die Forderung nach verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in einer Unterschriftenaktion an Außenminister Steinmeier unterstützt. „Dieser Aktionsplan muss zügig nachgebessert werden, damit Menschen im globalen Süden nicht weiter für unsere Konsumgüter mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben bezahlen müssen“, sagt Armin Massing, Geschäftsführer des Forums Fairer Handel. Der Faire Handel beweist seit über 40 Jahren, dass die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten entlang globaler Lieferketten möglich ist. „Der verabschiedete Aktionsplan bleibt zahnlos“, sagt auch INKOTA-Geschäftsführer Arndt von Massenbach. „Zwar werden klare Erwartungen an deutsche Unternehmen formuliert, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen. Doch Unternehmen, die diese Erwartungen ignorieren, brauchen keine Konsequenzen zu befürchten.“ Eine der wenigen konkreten Vorgaben ist, dass die Hälfte aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern bis 2020 Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integrieren müssen. Doch auch hier bleibt eine Hintertür so groß wie ein Scheunentor: Sie dürfen auch schlicht begründen, warum dies nicht geschehen ist.“

Menschenrechte und Unternehmen ist auch Thema im aktuellen CSR-MAGAZIN.

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