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Bundestag debattiert zur CSR-Berichtspflicht

Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur CSR-Richtlinie des Bundesjustizministeriums verabschiedet. Danach sollen Unternehmen ab einer bestimmten Größe zukünftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung unterliegen. Der Regierungsentwurf entsprach damit weitestgehend der EU-Richtlinie (2014/95/EU). Nun wird der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf debattieren.

Berlin (csr-news) > Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur CSR-Richtlinie des Bundesjustizministeriums verabschiedet (Bericht auf CSR-NEWS). Danach sollen Unternehmen ab einer bestimmten Größe zukünftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung unterliegen. Der Regierungsentwurf entsprach damit weitestgehend der EU-Richtlinie (2014/95/EU). Nun wird der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf debattieren.

Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie soll dem Entwurf nach große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern betreffen. Zur Begründung der Neuregelung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Unternehmen heute zunehmend nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet und befragt würden.

Rund eine halbe Stunde sind für die Debatte im Bundestag eingeplant. Sie findet während der Plenarsitzung am 20. Oktober 2016, ab 18:25 Uhr statt. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Außerdem wird CSR-NEWS über den Verlauf der Debatte berichten.

Bis zum 6. Dezember 2016 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

 


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