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Klimaschutz: EU-Pläne zu den Klimazielen von Paris

Knapp drei Monate nach dem Weltklimagipfel in Paris hat die EU-Kommission ihre Vorschläge unterbreitet, wie sie die dort gefassten Beschlüsse umsetzen will. Im Kern will sie an den bereits bestehenden Emissionszielen festhalten und sieht sich damit gut gerüstet, ihren Beitrag zu leisten, damit die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad bleibt. Umweltschutzverbände zeigten sich enttäuscht. Die EU drohe ihre Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu verlieren.

Brüssel (csr-news) > Knapp drei Monate nach dem Weltklimagipfel in Paris hat die EU-Kommission ihre Vorschläge unterbreitet, wie sie die dort gefassten Beschlüsse umsetzen will. Im Kern will sie an den bereits bestehenden Emissionszielen festhalten und sieht sich damit gut gerüstet, ihren Beitrag zu leisten, damit die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad bleibt. Umweltschutzverbände zeigten sich enttäuscht. Die EU drohe ihre Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu verlieren.

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EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete: “Wir haben noch viel Arbeit vor uns, aber wir werden wie in Paris weitermachen und unsere Ziele erreichen.”

Am 22. April 2016 wird das Übereinkommen des Klimagipfels in New York unterzeichnet. Wenn mindestens 55 Parteien, die zusammen für mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, unterzeichnet, dann sind die Pariser Beschlüsse gültig. Für EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete werden die Beschlüsse der Kommission, die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren, durch das Pariser Übereinkommen bestätigt. Insofern sieht er die EU gut aufgestellt, räumt aber die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen ein, um die Erderwärmung möglichst nicht über 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Cañete: „Das Übereinkommen liegt nun vor. Jetzt müssen wir es mit Leben füllen. Für die EU ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften zur Klima- und Energiepolitik für die Zeit bis 2030 umgehend fertigzustellen, das Übereinkommen so bald wie möglich zu unterzeichnen und unsere Vorreiterrolle bei der weltweiten Umstellung auf eine CO2-arme Zukunft zu erhalten“.

Komplettes Fehlurteil

Die Bewertung von Umweltschutzorganisationen fällt dagegen ganz anders aus. “Die Kommission scheitert bereits an der ersten Hürde nach dem Pariser Abkommen”, sagt etwa Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. Die EU-Kommission schlussfolgert in ihrer Mitteilung, dass das EU-Treibhausgasziel für 2030 von mindestens 40 Prozent unter dem Niveau von 1990 zur “mittelfristigen Ambition des Paris-Abkommens” passe. Dies ist nach Auffassung von Germanwatch ein komplettes Fehlurteil. Vielmehr müsste die EU spätestens zum nächsten wichtigen Evaluations-Klimagipfel 2018 die Anhebung ihres schwachen Emissionszieles für 2030 signalisieren und das Ziel bis 2020 deutlich anheben, wenn sie die anderen Staaten zu mehr Ambition antreiben wolle. Der Fünfte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) hätte keine konkreten Angaben dazu gemacht, welche Auswirkungen das 1,5 Grad-Ziel hat. Die Ziele der EU zur Reduzierung der Emissionen basieren auf der Annahme, die Erderwärmung unter 2 Grad zu begrenzen. Der Klimarat IPCC wurde nun aufgefordert, bis 2018 einen Sonderbericht vorzulegen, der die neuen Vorgaben berücksichtigt.

Aus Sicht von Germanwatch liegen die EU-Emissionsziele für 2030 und 2050 weit unterhalb der Ambition, die das Klimaabkommen von Paris vorgibt. Klaus Milke: “Die EU ist mit ihren Zielen von einer Vorreiterrolle im Klimaschutz weit entfernt. Sie liegt mit der Ambition ihrer Klimapolitik gerade einmal im oberen Mittelfeld.” Die EU müsste ihr 2050-Ziel auf mindestens 95 Prozent Emissionssenkung aufstocken, damit sie ihren fairen Beitrag zur Erreichung des Temperaturlimits von deutlich unter 2 Grad, mit Kurs auf 1,5 Grad, leisten kann.

Umsteuern ausgeschlossen

Die EU-Kommission verkenne klar die neue Situation, die sich mit Abschluss der UN Klimakonferenz in Paris im Dezember für die EU ergebe, heißt es auch beim WWF. „Das Klimaabkommen von Paris schafft eine neue Ausgangslage. Die internationale Staatengemeinschaft hat das Ende der fossilen Energieträger eingeläutet. Nun gilt es, die bisher schwachen EU-Klima- und Energieziele dementsprechend anzupassen. Das in Paris erreichte Mandat für ambitionierten Klimaschutz darf von der EU nicht einfach ignoriert werden“, sagt Kristin Reißig, Referentin Klimaschutz- und Energiepolitik des WWF Deutschland. Versäumt es die Kommission, eine Überprüfung des Ziels bis 2018 vorzubereiten, wäre laut WWF ein Umsteuern vor 2030 so gut wie ausgeschlossen.

Die Bewertung der EU-Kommission:

Das Pariser Übereinkommen: Das Pariser Übereinkommen ist das erste multilaterale Übereinkommen zum Klimawandel, dass beinahe alle Emissionen weltweit einbezieht. Dies ist ein Erfolg für die Welt und eine Bestätigung für die EU, dass sie bei der Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft auf dem richtigen Weg ist. Die Verhandlungsstrategie der EU war für den Abschluss des Übereinkommens entscheidend.

Unterzeichnung und Ratifizierung: Wenn das Pariser Übereinkommen bald ratifiziert wird und in Kraft tritt, wird die Rechtssicherheit geschaffen, durch die das Übereinkommen schnell angewandt werden kann. Deshalb sollten die Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens so bald wie möglich erfolgen. Die heute vorgelegte Bewertung wird durch einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Pariser Übereinkommens im Namen der Europäischen Union ergänzt.

Regelmäßige Überprüfungen: Die EU muss bereit sein, am Überprüfungsprozess im Rahmen des Pariser Übereinkommens teilzunehmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Klimawandel deutlich unter der Marke von 2 °C bleibt, und weiter darauf hinarbeiten, dass das Ziel von 1,5 °C erreicht wird. Um festzustellen, welche die Auswirkungen dieses Ziel von 1,5 °C hat – der Fünfte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) enthielt hierzu keine konkreten Angaben – wurde der IPCC aufgefordert, im Jahr 2018 einen entsprechenden Sonderbericht vorzulegen. Die EU wird zur wissenschaftlichen Arbeit beitragen, die auf internationaler Ebene zu diesem Zweck durchgeführt wird. Außerdem sollen alle Länder bis 2020 mitteilen, welche langfristigen Strategien sie hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen bis zur Jahrhundertmitte verfolgen. Um die Erarbeitung der EU-Strategie zu erleichtern, wird die Kommission eine eingehende Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen vornehmen und so zur politischen Diskussion im Europäischen Parlament, im Rat und mit den Interessenträgern beitragen.

Vorschriften zur Klima- und Energiepolitik bis 2030: Im Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 geeinigt und sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren. Die Vorgehensweise der EU wird durch das Pariser Übereinkommen bestätigt. Die Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens für die Zeit bis 2030 zählt zu den vorrangigen Folgemaßnahmen des Pariser Übereinkommens. Die anstehenden Legislativvorschläge sollten vom Europäischen Parlament und vom Rat beschleunigt bearbeitet werden.

Energiewende: Die EU muss die positiven Rahmenbedingungen für die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft durch eine breite Palette von miteinander verzahnten Maßnahmen und Instrumenten konsolidieren, die sich auch in der Strategie für eine Energieunion – einem der zehn Arbeitsschwerpunkte der Juncker-Kommission – wiederfinden.

   Weltweite Diplomatie und weltweites Handeln: Die EU muss ihre internationale Klimadiplomatie ausbauen, um die politische Dynamik zu erhalten, und andere Länder bei der Umsetzung des Übereinkommens und ihren Klimaschutzplänen unterstützen. In dieser Hinsicht setzt sich die EU auch weiterhin dafür ein, die Mobilisierung von Mitteln für die internationale Klimaschutzfinanzierung zu intensivieren.

 


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