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Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – Perspektiven aus der Unternehmenspraxis

Verstöße gegen Menschenrechte sind eines der Risiken, mit den Unternehmen in ihren globalen Wertschöpfungsketten konfrontiert sind. 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, die Unternehmen zur Sorgfalt auffordern. Seitdem hat das Thema in den Unternehmen an Fahrt gewonnen. Eine neue Publikation des Deutschen Global Compact Netzwerk und des Instituts für Menschenrechte stellt unterschiedliche Konzepte für den Umgang mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten aus der betrieblichen Praxis vor.

Berlin (csr-news) > Verstöße gegen Menschenrechte sind eines der Risiken, mit den Unternehmen in ihren globalen Wertschöpfungsketten konfrontiert sind. 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, die Unternehmen zur Sorgfalt auffordern. Seitdem hat das Thema in den Unternehmen an Fahrt gewonnen. Eine neue Publikation des Deutschen Global Compact Netzwerk und des Instituts für Menschenrechte stellt unterschiedliche Konzepte für den Umgang mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten aus der betrieblichen Praxis vor.

„Wirtschaftsunternehmen sollten die Menschenrechte achten. Dies heißt, dass sie vermeiden sollten, die Menschenrechte Anderer zu beeinträchtigen, und dass sie nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, begegnen sollten“, so formulieren die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte die Verantwortung der Unternehmen. Im Sinne der Leitprinzipien müssen Unternehmen die Achtung der Menschenrechte sicherstellen und zwar unabhängig davon, ob die Länder in denen sie produzieren oder einkaufen ihrer staatlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Diese Verpflichtung, so heißt es in den Prinzipien, geht über die „Einhaltung nationaler Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte hinaus“. Eigene Selbstverpflichtungen sind demnach zwar möglich und wünschenswert, sie reichen aber nicht aus, um die „Menschenrechte in der gesamten Geschäftstätigkeit zu achten“. Unternehmen sind also aufgefordert, Maßnahmen zur Prävention oder zur Milderung zu ergreifen und, falls erforderlich, auch die Wiedergutmachung sicherzustellen, sie sind also im Sinne der human rights due diligence zu aktivem Handeln aufgefordert.

Fangen Sie einfach an!

Das ist allerdings leichter gesagt, als getan, denn die globalen Wertschöpfungsketten sind weit verzweigt und sehr komplex. Um den Anspruch der UN-Leitprinzipien zu erfüllen, müssen Unternehmen also ständig die Risiken für mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln. Nur wer die Risiken kennt, kann sie vermeiden bzw. überhaupt auf sie reagieren. „Die einzige Empfehlung, die ich habe ist, fangen Sie einfach an! Menschenrechte umsetzen, ist eine Reise – und Sie müssen irgendwo starten“, wird ein Manager in der neuen Publikation „Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln. Perspektiven aus der Unternehmenspraxis” zitiert. „Wenn Sie nämlich nicht von selbst loslegen, wird Sie jemand dazu bringen – entweder durch einen Skandal oder durch den Druck von Investoren oder NGOs“.

Tatsächlich machen sich immer mehr Unternehmen auf den Weg, entwickeln und implementieren eigene Prozesse um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Durch die große Vielfalt an Geschäftsmodellen und Unternehmenstätigkeiten – und damit einhergehend unterschiedlichen Risiken für nachteilige Auswirkungen – gibt es kein Patentrezept für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt. Auch die Ansätze zur Ermittlung von menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen sowie der Umgang mit den identifizierten Herausforderungen variieren. Sie unterscheiden sich in ihrer Tiefe und ihrem Umfang in Abhängigkeit von Branche, Größe, Geschäftstätigkeit und Struktur der eigenen Wertschöpfungsketten. Umso wichtiger wird der Austausch von angepassten Methoden. Genau an dieser Stelle soll die Broschüre des Deutschen Global Compact Netzwerks und des Instituts für Menschenrechte Einblicke in die Praxis gewähren. Dazu werden die Ansätze von fünf Unternehmen anonym vorgestellt, die aus 40 durchgeführten Untersuchungen ausgewählt wurden. Daraus lässt sich zwar keine allgemein gültige Anleitung ableiten, allerdings werden Herausforderungen und Grenzen auf diesem Weg verdeutlicht.

menschenrecht

Quelle: Publikation „Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln. Perspektiven aus der Unternehmenspraxis“

Da ist zum Beispiel ein international tätiges Pharma- und Chemieunternehmen, da eine erste Risikoermittlung für das gesamte Unternehmen vornimmt. Vor allem die gestiegenen Erwartungen von Investoren, Nachhaltigkeitsindizes und in Berichtsstandards wie den GRI-Leitlinien haben die Verantworten motoviert, sich verstärkt dem Thema zu widmen. Insgesamt wurden acht Bereiche identifiziert, in denen die Sorgfaltspflicht des Unternehmens zum Tragen kommen kann, unter anderem die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette oder die Auswirkungen auf lokale Gemeinden. Für jeden dieser Bereiche wurden anschließend potenziell nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte, potenziell betroffene Gruppen und Länder mit höherem Risiko identifiziert. Am Ende wusste man, wo Managementprozesse diese Risiken bereits berücksichtigen und wo Nachbesserungsbedarf besteht. Insgesamt wurde die Aufmerksamkeit und das Verständnis für menschenrechtliche Risiken im Unternehmen erhöht und in Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholdern eine eigene Menschenrechts-Policy entwickelt. Eine der hilfreichen Lernerfahrungen dabei, war das Commitment auf der Führungsebene. „Menschenrechte folgen nicht den Bereichsgrenzen im Unternehmen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Unternehmensleitung die Prozesse unterstützt“, wird einer der Interviewpartner zitiert.

Commitmentder Unternehmensleitung ist wichtig

In den weiteren Beispielen ermittelt ein Tourismus-Unternehmen die Auswirkungen auf Länderebene, ein Bergbau-Unternehmen die Compliance-Risiken und Auswirkungen seiner Standorte, ein Automobilhersteller die menschenrechtliche Compliance-Prüfungen an ausgewählten Produktionsstandorten und ein Nahrungsmittelproduzent die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Arbeits- und Kinderrechte entlang einer Rohstofflieferkette. Deutlich wird an den Beispielen, wie unterschiedlich die Zugänge zum Thema menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen sind. Während manche Unternehmen einen eher breiten, das ganze Unternehmen umfassenden, Zugang wählen, nähern sich andere über ganz konkrete Aspekte der Herausforderung. „Die Unternehmensrealität bedingt, dass viele erst langsame Schritte hin zu einem umfassenden Ansatz nehmen, um die eigene Organisation mitzunehmen und interne Unterstützung für weitere Maßnahmen menschenrechtlicher Sorgfalt aufzubauen“, heißt es in der Broschüre.

Die Publikation „Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln. Perspektiven aus der Unternehmenspraxis“ zum Download.

“UN-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte” zum Download.


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