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Menschenrechte: Verbindliche Regeln für deutsche Unternehmen gefordert

37.736 sollen der Forderung Nachdruck verleihen. Gesammelt haben sie das Forum Fairer Handel und der Weltladen-Dachverband im Rahmen ihrer Kampagne „Mensch. Macht. Handel. Fair.“ für eine Petition, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, deutsche Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen in globalen Lieferketten in die Pflicht zu nehmen. Am Montag haben Vertreter der Organisationen die Unterschriften an Stephan Steinlein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt übergeben.

Berlin (csr-news) > 37.736 sollen der Forderung Nachdruck verleihen. Gesammelt haben sie das Forum Fairer Handel und der Weltladen-Dachverband im Rahmen ihrer Kampagne „Mensch. Macht. Handel. Fair.“ für eine Petition, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, deutsche Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen in globalen Lieferketten in die Pflicht zu nehmen. Am Montag haben Vertreter der Organisationen die Unterschriften an Stephan Steinlein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt übergeben.

Verantwortung in der Lieferkette

„Wir brauchen verbindliche soziale und ökologische Mindeststandards in den internationalen Produktionsketten, die auch eingehalten werden. Denn bei der Herstellung unserer Konsumgüter werden Menschenrechte täglich verletzt und missachtet“, fordert Manuel Blendin, Geschäftsführer des Forum Fairer Handel. Dabei denkt er und seine Mitstreiter an eine Gesetzesinitiative, die deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren, negativen Auswirkungen entgegenzuwirken sowie eingetretene Schäden zu beheben. „37.736 Bürger haben deutlich gesagt: Mit Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten muss endlich Schluss sein! Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie gesetzliche Vorgaben macht, die für alle Unternehmen gelten“, betont Anna Hirt, Kampagnenreferentin des Weltladen-Dachverbandes.

Es fehlen verbindliche Regelungen

Bislang können deutsche Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen bei ihren ausländischen Tochterunternehmen und Zulieferern kaum haftbar gemacht werden. Denn es fehlt international und in Deutschland an verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen. „Unternehmen müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Menschen- und Arbeitsrechte missachten. Dass verantwortungsvoller internationaler Handel möglich ist, beweist der Faire Handel seit über 40 Jahren“, so Manuel Blendin.

Derzeit wird von der Bundesregierung, unter Federführung des Auswärtigen Amts, ein nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erarbeitet, der Mitte 2016 verabschiedet werden soll. Dieser bietet die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für deutsche Unternehmen im globalen Geschäftsverkehr zu beschließen. Ob die Bundesregierung in dem Aktionsplan auf verbindliche Regularien für Unternehmen setzen wird, statt wie bisher auf freiwillige Maßnahmen, ist noch unklar.


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