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Urteil im Spielzeugstreit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag einen jahrelangen Streit um die Spielzeugsicherheit beendet. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009, in der neue Grenzwerte für chemische Stoffe in Spielzeug festgelegt wurden.

Luxemburg/Nürnberg (csr-news) > Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag einen jahrelangen Streit um die Spielzeugsicherheit beendet. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009, in der neue Grenzwerte für chemische Stoffe in Spielzeug festgelegt wurden. Die Bundesregierung war allerdings der Auffassung, dass ihre bestehenden Regelungen einen besseren Schutz böten. Sie hat daher bei der EU-Kommission beantragt, diese Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Mit Beschluss vom 1. März 2012 hat die Kommission diesen Antrag hinsichtlich Antimon, Arsen und Quecksilber abgelehnt und die Beibehaltung der deutschen Grenzwerte für Blei und Barium nur bis längstens 21. Juli 2013 gebilligt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Auffassung nun in einem letztinstanzlichen Urteil bestätigt. Zwar könne ein Mitgliedsland eigene Bestimmungen beibehalten, allerdings nur wenn diese nachweislich einen höheren Schutz bieten würden. Diesen Nachweis sahen die Richter als nicht erbracht an.

Endlich Rechtssicherheit

Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). „Mit dem Urteil in zweiter Instanz erhalten die Hersteller in Deutschland endlich absolute Rechtssicherheit“, kommentierte DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil die Entscheidung. „Der DVSI und seine 230 Mitglieder stehen geschlossen hinter der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, die eine der striktesten Regelungen für Konsumgüter weltweit ist“. Da kein Hersteller seine Spielwaren ausschließlich für einen bestimmten nationalen Markt produziere, hätten unterschiedliche Grenzwerte nur einen höheren Mehraufwand erfordert, ohne dadurch mehr Verbrauchersicherheit zu bewirken.


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