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Kontrovers: Verletzte die KfW Rechte von Ureinwohnern?

Hat die bundesdeutsche Förderbank KfW ein Staudammprojekt in Panama mitfinanziert, obwohl sie um die Proteste betroffener Ureinwohner dagegen wusste? Die KfW-Tochter DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft) stellte für das Staudammprojekt “Barro Blanco” einen Kredit von 25 Millionen Euro bereit. Eine Ureinwohnerin sagte dem ARD-Magazin Report Mainz: “Wir wurden nicht einmal gefragt, keiner hat uns vor Beginn der Bauarbeiten informiert, dass unser Besitz untergehen wird.” Gegenüber dem Business & Human Rights Resource Center nahm die Bank nun zu den Vorwürfen Stellung.

Berlin (csr-news) – Hat die bundesdeutsche Förderbank KfW ein Staudammprojekt in Panama mitfinanziert, obwohl sie um die Proteste betroffener Ureinwohner dagegen wusste? Die KfW-Tochter DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft) stellte für das Staudammprojekt “Barro Blanco” einen Kredit von 25 Millionen Euro bereit. Eine Ureinwohnerin sagte dem ARD-Magazin Report Mainz: “Wir wurden nicht einmal gefragt, keiner hat uns vor Beginn der Bauarbeiten informiert, dass unser Besitz untergehen wird.” Gegenüber dem Business & Human Rights Resource Center nahm die Bank nun zu den Vorwürfen Stellung.

Die DEG stiegt 2011 in das Staudammprojekt ein, von dessen Reservoirfläche 6,7 ha das Gebiet der Comarca der Ngöbe Bugle, einer indigenen Bevölkerungsgruppe, betreffen. Über 97% der Staudammfläche beträfen dieses Gebiet nicht, so die KfW. Betroffene Ureinwohner hätten inzwischen ein unabhängiges Beschwerdegremium, das sog. „Independent External Panel“, angerufen und dieses habe den Vorgang geprüft. Ergebnis dieses Compliance Reviews: Die DEG habe ihre Umwelt- und Sozialstandards, die der internationalen Norm des IFC Performance Standards entsprechen, eingehalten.

Aus Sicht der von der DEG veröffentlichten Compliance-Prüfung stellt sich der Vorgang so da: Die lokale Projektgesellschaft GENISA hatte sich 2009 mit einer Vertretung der Comarca der Ngöbe Buglé über die Pachtbedingungen für das Land geeinigt und ihre Verhandlungspartner regelmäßig über den Fortschritt des Projektes informiert. Deshalb hätte die DEG davon ausgehen können, dass dieses Projekt die Rechte der Ureinwohner nicht verletze. Erst später hätte sich gezeigt, dass sich nicht alle Ureinwohner von der Vertretung auch tatsächlich vertreten fühlten. Andere Konflikte zwischen Ureinwohner und Regierung hätten die Proteste gegen das Projekt verstärkt. Die DEG will aus dem Vorfall für die Zukunft lernen und mit lokalen Juristen bei ähnlichen Projekten sorgfältiger prüfen, wie weit die Vertretungsvollmacht eine Verhandlungsgruppe reicht.

Nach Meinung der gegenwärtigen Regierung Panamas hätte die DEG ihre Projektfinanzierung jedoch auch später noch stoppen sollen. “Wenn die Bank wusste, dass die betroffenen Indigenen nicht mit dem Projekt einverstanden waren, damit wie es entwickelt wurde, finde ich, hätten sie Druck ausüben müssen, damit man auf die Stimme der Betroffenen hört. Sie hätten ihre Investitionen stoppen müssen“, sagte ein Regierungsvertreter dem Report Mainz. Und nach Auffassung der NGO Fian steht das Projekt als Beispiel für das grundsätzliche Geschäftsgebaren der Bank. “Die DEG agiert im Wesentlichen wie eine Privatbank. Sie agiert aus unserer Sicht nicht entsprechend ihres entwicklungspolitischen Auftrages, indem sie einen weiteren Blick einnimmt, politische Fragen auch in den Blick nimmt und Menschenrechte stärkt. Sondern sie agiert ausschließlich in ihrem eigenen Interesse als Bank“, so eine Fian-Vertreterin gegenüber dem ARD-Magazin.

Ausführliche Informationen und die KfW-Stellungnahme finden sich >> hier auf der Website des Business & Human Rights Resource Center


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