Nachrichten

CSR und EU: das Binom der Zukunft?

Die Europäische Union könnte bei der Konsolidierung sozialer Unternehmensverantwortung bald eine Vorreiterrolle spielen und zugleich ihr Image aufpolieren. Analyse eines möglichen Reformplans, ein Gastbeitrag von Edoardo Beretta

Die Europäische Union könnte bei der Konsolidierung sozialer Unternehmensverantwortung bald eine Vorreiterrolle spielen und zugleich ihr Image aufpolieren. Analyse eines möglichen Reformplans.

Ein Gastbeitrag von Edoardo Beretta

Lugano (csr-news) – Dass in Sachen Corporate Social Responsibility (CSR) in den letzten Jahren viel erreicht worden ist, steht außer Frage. Dazu haben entscheidend auch Institutionen wie die Europäische Union (EU) beigetragen. Initiativen wie CSR Europe, das seit 1995 führende europäische Netzwerk gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung, das Grünbuch mit dem Titel „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (KOM(2001) 366), die Mitteilung der Kommission „betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung“ (KOM(2002) 347), das European Multistakeholder Forum on Corporate Social Responsibility seit 2002 oder die weitere Mitteilung der Kommission aus dem Jahre 2006 zur „Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden“ (KOM(2006) 136) sind nur einige Beispiele für die nicht zu vergessende Leistung europäischer Institutionen.

Eine solch proaktive Vorgehensweise hat also zweifelsohne zur Bekanntmachung des Begriffs „soziale Unternehmensverantwortung“ beigetragen, der nunmehr in vielen Unternehmensstrategien großer Konzerne sowie KMUs Erwähnung findet. Nach den Anfängen sollte man nun aber bedacht sein, CSR nicht als gegeben zu behandeln: die wohl artikulierteste Prozessphase steht noch bevor. In Zukunft wird man nämlich dafür zu sorgen haben, dass sozial verantwortliche Unternehmenspraxen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wenn Betriebe nur de iure – sprich: nicht faktisch (de facto) – vor sozialer Unternehmensverantwortung strotzen, stellt eine solche Diskrepanz eine ernste Gefahr für die Durchsetzung von Corporate Social Responsibility dar: Skandale rufen schließlich jedes Mal einen Vertrauensverlust bei den Bürgern hervor.

Daher sollte es zunehmend vorstellbar werden, dass die EU künftig aktiver bei der Vorbeugung eines solchen Risikos sein könnte, obwohl jedes Betriebsmanagement die Einführung sozial verantwortlicher Unternehmensstrategien natürlich weiterhin selbstständig entscheiden würde. Nichtsdestotrotz scheint es erforderlich, dass europäische Institutionen die positive Allgemeineinstellung gegenüber CSR aufrechterhalten: negative Schlagzeilen, die (nur angeblich) sozialverantwortliche Unternehmen involvieren, führen nämlich rasch zu Misstrauen gegen das jetzige Wirtschaftssystem selbst.

Dieser Negativspirale könnte man sich nun damit widersetzen, indem die Vertretungen der Europäischen Union, die Mitgliedsländer in ihren wichtigsten Städten unterhalten, eine Schlüsselaufgabe übernehmen und als Bindeglieder zwischen den Generaldirektionen Growth und Employment, Social Affairs & Inclusion (die sich schon heute für CSR starkmachen) und der europäischen Realwirtschaft dienen würden. Dabei würde die EU ihre bisherige Selbstauffassung als arbiter super partes, nämlich überparteiliche Instanz, durch eine aktivere Rollenübernahme bei der Verbreitung sozialer Unternehmensverantwortung erweitern. Natürlich bliebe Corporate Social Responsibility weiterhin ein freiwilliger Unternehmensbeschluss (wie von den europäischen Richtlinien explizit vorgesehen), aber zugleich würde ein strukturierterer, unter der Verwaltung der Europäischen Union stehender Kontrollrahmen geschaffen, wie sich im Folgenden zeigen lässt:

1. Einführung eines Registers sozial verantwortlicher europäischer Unternehmen: die Subregister, die direkt von den lokalen EU-Vertretungen und indirekt von den zuständigen Generaldirektionen verwaltet werden würden, würden alle freiwillig angemeldeten, sich für soziale Unternehmensverantwortung aussprechenden Unternehmen aufweisen. Falls man eine Anmelde- bzw. Verwaltungsgebühr (z. B. auf der Basis von Jahresertrag oder Mitarbeiterzahl) erheben wollte, könnten die Einnahmen dazu dienen, um CSR-Bildungsseminare zu veranstalten. Damit würde selbst kleineren Betrieben ermöglicht, über fundierte Unterstützung bei der Gestaltung sozial verantwortlicher Unternehmensstrategien zu verfügen. Da die Europäische Union also ein regelmäßiges Rating zur (faktischen) Corporate Social Responsibility vergeben würde, würden positive Bewertungen die Reputation eingetragener Unternehmen konsolidieren. Zugleich könnte das CSR-Unternehmensverzeichnis die Kontaktknüpfung zwischen Betrieben fördern, deren Tugendhaftigkeit als gemeinsamer Nenner zur intensiveren Kooperation dienen könnte;

Quelle: eigene Darstellung

2. jährliche CSR-Ratingvergabe: wie vorabgesagt würden die zuständigen EU-Generaldirektionen eine periodische Einstufung des Grads an sozialer Verantwortung angemeldeter Unternehmen vornehmen: involvierte Betriebe könnten jedenfalls von einer unabhängigen Evaluierung profitieren, die sich wegen ihrer vertrauenswürdigen Abstammung rasch als „der“ Standard behaupten und den oft unsystematischen Gebrauch von CSR-Indizes eindämmen könnte. Die nationalen EU-Vertretungen würden also Feedbacks zu den eingetragenen Unternehmen sammeln, stichprobenartige Kontrollen vornehmen und insgesamt testen, ob das von Unternehmen Verlautbarte auch der effektiven Umsetzung entspricht. Dabei sollte gemäß des Grünbuchs und der späteren Mitteilungen jede Evaluierung auf nachhaltige Kriterien fußen. Dieses Prinzip kennt man schließlich schon bei Aktienoptionen (stock options) oder Managerboni: da sie einen variablen Lohnanteil an die Unternehmensperformance koppeln, könnten sie untreue Vorstände dazu führen, nur kurzfristig positive Ergebnisse einzufahren, aber die langfristige Überlebensfähigkeit des Unternehmens zu gefährden. Je länger das Verzeichnis Bestand haben würde, desto genauer würde jedenfalls die Bewertung anhand vorliegender Zeitreihen sein. Letztendlich wäre die Ratingvergabe auch kohärent mit bisherigen EU-Initiativen wie dem European CSR Award oder den Peer Reviews on Corporate Social Responsibility;

3. Anreize (sweeteners) für eingetragene Unternehmen: den im Verzeichnis angemeldeten Unternehmen sollte natürlich ein triftiger Grund geliefert werden, sich freiwillig der regelmäßigen CSR-Bewertung seitens der Europäischen Union auszusetzen. Dabei sind einige Möglichkeiten erdenkbar:

a. (dauerhaft) positiv bewertete Unternehmen könnten sich auf höhere Reputationslevels einstellen, zumal europäische Verbraucher empfindsam für verlässliche Rankings reagieren, Medien das positive Abschneiden aufgreifen und somit das Betriebsimage stärken würden;
b. hohe Wertschätzung von Unternehmen führt nicht unoft zu wachsenden Erträgen, die sich mit der Bereitschaft vieler Anleger erklären lassen, Geldressourcen in als tugendhaft empfundenen Konzernen zu investieren. Das gleiche Prinzip gilt schließlich auch für Verbraucher, die zumeist großen Wert auf soziale und umweltverbundene Aspekte legen;
c. die Europäische Union könnte auch mit progressiven Steuerentlastungen (z. B. nach positiven Bewertungen) werben, die die kapillare Diffusion sozial verantwortlicher Unternehmensstrategien umso mehr anregen würden.

Die örtlichen, oft unbekannten EU-Vertretungen könnten also bald als zusätzliches Mittel fungieren, um das Gefühl der Bürgernähe europäischer Institutionen zu stärken und zur Bekämpfung europakritischer Skepsis zu verhelfen. Selbst die mögliche Kostenfrage, die sich aus dem (hypothetischen) Mehrbedarf an weiterem Personal ergeben könnte, wäre relativiert, weil IT-Revolution und Digitalisierung ein Großteil der Büroarbeit ort- und zeitflexibel verrichten ließen.

Die Botschaft bleibt also die gleiche: die Europäische Union verfügt schon jetzt über Institutionen, um in Sachen sozialer Unternehmensverantwortung ein weltweites Zeichen setzen zu können. Es ist aber unerlässlich, solche Nebeninstitutionen (leicht) umzufunktionieren, damit aus ihnen bald ein konkreter Beitrag zur Überprüfung des Grades an sozialer Unternehmensverantwortung hervorgehen könnte. Die EU würde jedenfalls einen unschätzbaren Nutzen ziehen, weil sie im Auge der europäischen Gesellschaft zur Schutzinstanz von Arbeitnehmern, nachhaltigem Wirtschaften und Umwelt werden würde. Es wären letztendlich Siebenmeilenschritte in Richtung des (von den europäischen Völkern erwünschten) EU-Vorstellungsbilds. Und einen solchen Imagewechsel hätte heute das vereinigte Europa mehr denn je nötig.

Über den Autor:
Dr. Edoardo Beretta ist Forschungs- und Lehrkraft an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Università della Svizzera italiana (USI) in Lugano (Schweiz) sowie Mitglied des Research Laboratory of Monetary Economics des Centro di Studi Bancari di Villa Negroni (Vezia-Lugano (Schweiz). Kontakt: edoardo.beretta@usi.ch


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner