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Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Verbände fordern bessere Rahmenbedingungen

Die Arbeitnehmer am Produktivkapitals des eigenen Unternehmens zu beteiligen ist in Deutschland ein nahezu exotisches Ansinnen. Nur rund 2 Prozent der Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter am Kapital teilhaben und es werden weniger. Zur Jahrtausendwende gab es noch 1,6 Millionen Mitarbeiteraktionäre in Deutschland, inzwischen sind es nur noch halb so viele. Jetzt haben zehn führende Wirtschaftsverbände eine gemeinsame Agenda verfasst und fordern von der Politik geeignete Rahmenbedingungen.

Kassel (csr-news) > Die Arbeitnehmer am Produktivkapitals des eigenen Unternehmens zu beteiligen ist in Deutschland ein nahezu exotisches Ansinnen. Nur rund 2 Prozent der Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter am Kapital teilhaben und es werden weniger. Zur Jahrtausendwende gab es noch 1,6 Millionen Mitarbeiteraktionäre in Deutschland, inzwischen sind es nur noch halb so viele. Jetzt haben zehn führende Wirtschaftsverbände eine gemeinsame Agenda verfasst und fordern von der Politik geeignete Rahmenbedingungen.

Zu den Mitinitiatoren der „Agenda Mitarbeiterkapitalbeteiligung“ zählen u.a. die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände – BDA, der Bundesverband der Deutschen Industrie –BDI, das Deutsche Aktieninstitut –DAI und der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP. Die Verbände appellieren in ihrem Aufruf, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wieder auf die politische Agenda zu setzen und damit dem Aufruf des Europäischen Parlaments zu folgen, das Anfang 2014 die Mitgliedstaaten zu mehr Engagement für die Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung aufgefordert hatte. „Ohne die Unterstützung seitens der Politik wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland weiterhin ein Nischendasein führen“ mahnt Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts und Mitinitiatorin des Aufrufs. „Die breite Unterstützung des Appells“, so Bortenlänger, „spiegelt die Bedeutung des Themas Mitarbeiterkapitalbeteiligung für die deutschen Marktakteure wider“.

Deutschland hat Nachholbedarf

Weit verbreitet ist die direkte Beteiligung beispielsweise in Form von Mitarbeiteraktien nirgendwo. Dennoch ist der Anteil der Mitarbeiteraktionäre in einigen Nachbarländern deutlich höher, beispielsweise in Frankreich mit 3,3 Millionen Belegschaftsaktionären oder in Großbritannien mit 2,2 Millionen beteiligten Arbeitnehmern. Dabei sind die Verbände davon überzeugt, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fördert und gleichzeitig mehr Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, am Wachstum ihres Unternehmens und am Produktivkapital der Wirtschaft teilzuhaben. Deshalb fordern sie, den bürokratischen Aufwand, der mit Mitarbeiterkapitalbeteiligungen einhergeht, deutlich zu verringern und die Einführung entsprechender Beteiligungsprogramme angemessener zu fördern.

Die Forderungen der „Agenda Mitarbeiterkapitalbeteiligung“ im Wortlaut:

  • Die Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist mit einem bürokratischen Aufwandverbunden, der viele Unternehmen abschreckt. Die Bundesregierung hat sich das Ziel „Entbürokratisierung“ auf die Fahnen geschrieben. Diese muss sich auch auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erstrecken. Bei Belegschaftsaktien sind die Regeln zur Beschaffung der Aktien, die von den Unternehmen an die Mitarbeiter ausgegeben werden,zu entschlacken. Dies gilt ebenso für die Regeln zur Verwahrung der Belegschaftsaktien. Bei den Vorgaben zur staatlichen Förderung muss beispielsweise die Anforderung, dass alle Mitarbeiter in die Beteiligungspläne einbezogen werden müssen, abgeschafft werden.
  • Eine wesentliche Stärke der deutschen Wirtschaft ist ihre Internationalität. Ein großer Teil der Wertschöpfung deutscher Unternehmen findet im Ausland statt. Damit arbeitet ein beträchtlicher Teil der Belegschaft an ausländischen Standorten. Aufgrund unterschiedlicher Vorgaben im Steuer-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht ist die grenzüberschreitende Einführung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen äußerst komplex. Dies führt dazu, dass oftmals – wenn überhaupt – lediglich die Mitarbeiter im Sitzland des Unternehmens in den Genuss einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung kommen. Wichtig sind daher internationale, mindestens aber EU-weite Harmonisierungen, die eine grenzüberschreitende Beteiligung der Mitarbeiter eines Unternehmens erleichtern. Hierzu hat das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten und jüngst auch die Europäische Kommission aufgefordert.
  • Viele Unternehmen – insbesondere aus dem Mittelstand – sind wenig mit den unterschiedlichen Instrumenten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den Chancen und dem Umgang mit den Risiken vertraut. Die Bundesregierung sollte daher, auf dem bereits  bestehenden Angebot aufbauend, weitere entscheidungsrelevante Informationen gut zugänglich bereitstellen, die für die Vorteile der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werben und effiziente Implementierungswege aufzeigen.
  • Die deutsche Politik muss durch eine verbesserte Förderung die notwendigen Anreize setzen, damit sich die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch in Deutschland als wichtiges Instrument vor allem der Personalpolitik, aber auch des langfristigen Vermögensaufbaus etabliert. Dabei ist zu beachten, dass die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital ihres eigenen Unternehmens eine sinnvolle Ergänzung und keine Alternative zur betrieblichen Altersversorgung ist. Wichtig ist daher, dass die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht zu Lasten der betrieblichen Altersvorsorge geht, deren weitere Verbreitung nicht ausgebremst werden darf.

 


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