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Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat der im DAX und MDAX gelisteten Unternehmen müssen jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlichen. Dabei gilt die Vorgabe Comply-or-Explain, nach der Unternehmen zwar vom Kodex abweichen können, dies aber erläutern müssen. Prof. Peter Ruhwedel vom KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance an der FOM Hochschule hat die Entsprechenserklärungen der Unternehmen aus dem vergangenen Jahr analysiert.

Duisburg (csr-news) > Vorstand und Aufsichtsrat der im DAX und MDAX gelisteten Unternehmen müssen jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlichen. Dabei gilt die Vorgabe Comply-or-Explain, nach der Unternehmen zwar vom Kodex abweichen können, dies aber erläutern müssen. Prof. Peter Ruhwedel vom KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance an der FOM Hochschule hat die Entsprechenserklärungen der Unternehmen aus dem vergangenen Jahr analysiert.

Hintergrund seiner Untersuchung sind die Empfehlungen der EU-Kommission, Leitlinien einzuführen, an die sich Unternehmen halten müssen, die ihre Abweichungen vom Kodex erklären müssen. Ruhwedel wollte wissen, inwieweit die Unternehmen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ergänzungen bereits heute erfüllen. „In den Entsprechenserklärungen berichten Unternehmen über die Einhaltung der Kodex-Regeln oder erklären die Abweichung“, so Prof. Ruhwedel. „Aktuell funktioniert dieser Comply-or-explain-Mechanismus sehr gut.“ So würden 77 Prozent der Unternehmen mindestens eine Abweichung erklären. Ruhwedel wertet dies als Hinweis auf die Funktionsfähigkeit des Comply-or-Explain-Mechanismus. Weichen Unternehmen vom Kodex ab, dann legen sie auch dar, wie sie das tun – und erfüllen damit bereits die Empfehlung der EU-Kommission, so sein Fazit. Zudem würden alle Unternehmen die Gründe für die Abweichung erläutern. Auch diese Forderung der Europäischen Kommission sei bereits erfüllt, verweist Ruhwedel auf die Studie. „Potenzielle Investoren erhalten auf diese Weise eine wertvolle Informationsbasis. Schließlich wollen die meisten von ihnen wissen, warum und wie Unternehmen sich nicht an die Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex halten“, so Ruhwedel.

Unterschiede zwischen DAX und MDAX

Die im DAX gelisteten Unternehmen weichen seltener von den Vorgaben des Kodex ab und erläutern etwaige Abweichungen meist sehr ausführlich. Im MDAX werden nur in 8 der 50 enthaltenen Unternehmen alle Empfehlungen eingehalten. Zudem sei die Qualität der Begründungen insgesamt schlechter. Dennoch würden auch zwei Drittel der MDAX-Unternehmen ihre Abweichungen auch ausführlich erläutern. Wie die Erklärung zur Abweichung entstanden ist, darüber lassen sich in den Entsprechenserklärungen keine Angaben finden, dies soll sich nach den Vorstellungen der EU-Kommission ändern, die auch Informationen über den Entscheidungsprozess fordert. Einige Unternehmen veröffentlichen allerdings Aussagen dazu, dass die verantwortlichen Gremien der Abweichungserklärung zugestimmt hätten. Eine weitere europäische Forderung ist es, die zeitliche Abweichung zu erklären, also ab wann das betreffende Unternehmen die Empfehlung einhalten will. Hierzu machen 9 DAX und 10 MDAX Unternehmen Angaben, allerdings nennt nur ein Teil einen konkreten Zeitpunkt. Die dritte ergänzende Empfehlung der EU-Kommission betrifft alternative Vorgehensweise. Hier sollen die Unternehmen ihre gewählten Maßnahmen erläutern und deren Nutzen im Sinne des Kodex. Lediglich jeweils drei DAX- und 3 MDAX-Unternehmen kommen dieser Empfehlung schon jetzt nach.

Vorschläge der EU Kommission

DCGK

Quelle: FOM-Studie „Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung“

Fragwürdiger Informationswert

Erhöht die EU-Kommission wie geplant die Berichtspflichten, besteht für Ruhland die Gefahr, dass die Unternehmen aus Risikogründen formal weniger Abweichungen vom Kodex erklären. „Bereits heute wird die Empfehlung der EU-Kommission bis auf wenige Ausnahmen erfüllt“, so Ruhwedels Schlussfolgerung. „Es gibt also definitiv keinen Anlass für weitere Regulierungen.“ Mit den bereits vorliegenden Informationen sei es Investoren möglich die Abweichungsgründe zu verstehen und zu bewerten, der Mehrwert weiterer Informationen sei also fraglich. Vielmehr empfiehlt Ruhwedel, die Qualität der Abweichungsbegründungen zu verbessern.

Die Ergebnisse der Untersuchung „Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung“ zum Download.

 


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