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ThyssenKrupp schließt Rahmenabkommen über weltweite Mindestarbeitsstandards

Der Industriekonzern ThyssenKrupp hat gemeinsam mit Konzernbetriebsrat, IG Metall und dem Weltverband der Industriegewerkschaften „IndustriALL Global Union“ ein International Framework Agreement (IFA) über weltweite Mindestarbeitsstandards im ThyssenKrupp Konzern geschlossen. Die Vereinbarung regelt die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und sozialen Standards von über 150 000 Beschäftigten des Konzerns in über 80 Ländern.

Essen (csr-news) > Der Industriekonzern ThyssenKrupp hat gemeinsam mit Konzernbetriebsrat, IG Metall und dem Weltverband der Industriegewerkschaften „IndustriALL Global Union“ ein International Framework Agreement (IFA) über weltweite Mindestarbeitsstandards im ThyssenKrupp Konzern geschlossen. Die Vereinbarung regelt die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und sozialen Standards von über 150 000 Beschäftigten des Konzerns in über 80 Ländern.

„Das Abkommen konkretisiert unser Unternehmensleitbild. Wir wollen damit deutlich machen, dass wir unsere soziale Verantwortung annehmen. Und zwar weltweit. Als guter Arbeitgeber halten wir uns selbstverständlich an geltendes Recht, lassen uns aber auch an darüber hinaus vereinbarten Grundsätzen messen“ sagte Oliver Burkhard, Arbeitsdirektor und Vorstandsmitglied des Industriekonzerns. In der Vereinbarung verpflichtet sich ThyssenKrupp, an allen Standorten weltweit die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu beachten. Das Abkommen nimmt Bezug auf die grundlegenden Arbeitnehmerrechte, die in den einschlägigen internationalen Konventionen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der UN-Initiative des Global Compact enthalten sind. Neben diesen und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA etwa Grundsätze zu gutem Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art. Damit das Abkommen von den Vorständen und Geschäftsführungen umgesetzt werden kann und den Beschäftigten bekannt wird, wird es in die acht im Konzern meist gesprochenen Sprachen übersetzt.

Um sicherzustellen, dass die Grundsätze möglichst breit umgesetzt werden, hat das Unternehmen eine Anlaufstelle vereinbart, bei der mutmaßliche Verstöße gemeldet werden können. Es wird außerdem ein Internationaler Ausschuss unter Beteiligung von Konzernbetriebsrat, Europäischem Betriebsrat und Gewerkschaft eingerichtet, der die Aufgabe hat, bei Verstößen oder Streitfällen einzugreifen und Lösungen zu erarbeiten. Konkret heißt das: Im Konfliktfall können sich Beschäftigte nicht nur an die vor Ort zuständigen Ansprechpartner wie zum Beispiel die Arbeitnehmervertretung wenden. Beschwerden können auch per E-Mail an eine zentrale E-Mail-Adresse gerichtet werden. Den meldenden Personen darf hieraus kein Nachteil entstehen. Es wird außerdem ein internationaler Ausschuss gegründet, der über Streitfälle informiert wird. Der internationale Ausschuss hat das Recht, Missionen zu unternehmen und Erkundigungen vor Ort einzuholen. Der frühere IG Metall-Vorsitzende und amtierende Präsident von IndustriALL, Berthold Huber, bezeichnete die Vereinbarung als richtungsweisendes Abkommen. “Globale agierende Konzerne müssen sich auch global verpflichten, faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und bestehende Regeln und Gesetze einzuhalten”, sagte Huber. Nur gute Arbeit sichere dauerhaft wirtschaftlichen Erfolg. Neben der Einhaltung von Mindeststandards müssten Beschäftigte sich deshalb auch persönlich und im Beruf weiter entwickeln können. Das International Framework Agreement mit ThyssenKrupp biete dafür einen sehr guten Rahmen.


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