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Volksinitiative für verantwortungsvolle Konzerne

Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen Menschenrechte und Umweltstandards auch bei ihren Aktivitäten im Ausland respektieren. Dies ist das Ziel eines breiten Bündnisses aus Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden in der Schweiz.

Bern (csr-news) > Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen Menschenrechte und Umweltstandards auch bei ihren Aktivitäten im Ausland respektieren. Dies ist das Ziel eines breiten Bündnisses aus Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden in der Schweiz. Bereits 2011 wurde das Thema Konzernverantwortung im Rahmen der Kampagne „Recht ohne Grenzen“ auf die politische Agenda gebracht, nun soll es ein Volksbegehren geben. „Obschon die Regierung Probleme im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte und die damit verbundenen Reputationsrisiken für die Schweiz anerkennt, bleiben alle bisherigen Lösungsvorschläge im Bereich freiwilliger Maßnahmen. Bundesrat und Parlament waren bisher nicht bereit, den erforderlichen nächsten Schritt zu machen und rechtlich verbindliche Anforderungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu formulieren. Damit wird die Respektierung von Menschenrechten und Umwelt im Ausland weiterhin dem Goodwill der Schweizer Unternehmen überlassen“, heißt es in einer Medienmitteilung. Aus diesem Grund wurde nun die Volksinitiative „für verantwortungsvolle Konzerne – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)“ lanciert. Deren Kernanliegen ist eine Sorgfaltsprüfung, die verhindern soll, dass es überhaupt zu Verstößen kommt. Dazu müssten die betroffenen Unternehmen eine Risiko-Abschätzung vornehmen, Maßnahmen zur Vermeidung und Beendigung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden treffen und über alles einen umfassenden Bericht veröffentlichen. Die Sorgfaltsprüfungspflicht erstreckt sich auf alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens und orientiert sich an den UNO-Leitprinzipien. Von der Initiative sind zunächst alle Schweizer Unternehmen betroffen, da die Ausgestaltung der Sorgfaltsprüfungspflicht aber abhängig von den spezifischen Risiken eines Betriebs ist, wäre nach Einschätzung der Initiatoren der Großteil kleiner und mittlerer Unternehmen nicht davon betroffen. Momentan befindet sich der Initiativtext in der Prüfung bei den Bundesbehörden und soll Ende April vorgestellt werden.

 


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