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Irreführende Health Claims – Marktcheck der Verbraucherzentralen

Zahlreiche Lebensmittel versprechen den Verbrauchern einen gesundheitlichen Zusatznutzen. Ein aussichtsreiches Geschäft, dessen Marktvolumen 2001 noch bei rund 1,5 Prozent lag und aktuell etwa fünf Prozent beträgt. Doch der versprochene Nutzen entpuppt sich oftmals als haltlose Behauptung. Ein in dieser Woche vorgestellter Marktcheck der Verbraucherzentralen kommt zu dem Ergebnis: 63 Prozent der untersuchten Produkte locken mit potenziell irreführenden Aussagen.

Berlin (csr-news) > Zahlreiche Lebensmittel versprechen den Verbrauchern einen gesundheitlichen Zusatznutzen. Ein aussichtsreiches Geschäft, dessen Marktvolumen 2001 noch bei rund 1,5 Prozent lag und aktuell etwa fünf Prozent beträgt. Doch der versprochene Nutzen entpuppt sich oftmals als haltlose Behauptung. Ein in dieser Woche vorgestellter Marktcheck der Verbraucherzentralen kommt zu dem Ergebnis: 63 Prozent der untersuchten Produkte locken mit potenziell irreführenden Aussagen.

In einer Gemeinschaftsaktion haben die Verbraucherzentralen bundesweit Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen auf dem Etikett untersucht: Knapp die Hälfte (43 Prozent) der 46 begutachteten Produkte wirbt mit Health Claims, die aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht zugelassen sind. Auf 22 der 46 Produkte wurde der Wortlaut von Gesundheitsversprechen in seiner Bedeutung unzulässig verstärkt. Dabei haben Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelverpackungen einen großen Einfluss auf das Kaufverhalten. Dies wird durch eine aktuelle Studie von Agrifood Consulting und der Universität Göttingen belegt. Danach ist für die Kaufentscheidung von Verbrauchern vor allem der erste Eindruck einer Lebensmittelverpackung entscheidend. Informationen auf der Rückseite, wie die gesetzlich vorgeschriebene Zutatenliste oder Nährwertinformationen, haben kaum noch Einfluss auf die geweckten Erwartungen. So erwarten beispielsweise über 90 Prozent der Verbraucher bei der Angabe „ungesüßt“ oder „ohne Zuckerzusatz“, dass es sich um ein zuckerfreies Produkt handelt, in dem auch keine süßenden Zusatzstoffe enthalten sind (glauben noch 50 Prozent). Rund 70 Prozent glauben, das so gekennzeichnete Produkte weniger Kalorien enthalten. Ein Irrglaube, so das Fazit der Verbraucherschützer. Tatsächlich darf selbst bei der Bezeichnung „ohne Zuckerzusatz“ mit Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen gesüßt werden. Auch Angaben wie „reduzierter Zuckergehalt“, „zuckerarm“ oder „zuckerfrei“ erlauben einen Restzuckergehalt. Enthält ein Lebensmittel von Natur aus Zucker, beispielsweise durch enthaltene Früchte, sollte dies auf der Verpackung vermerkt werden, verpflichtend ist das allerdings nicht. Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), sieht eindeutig die Hersteller in der Pflicht. „Sie müssen bei der Kennzeichnung die Erwartungen der Verbraucher berücksichtigen. Um Produkte klar zu kennzeichnen, brauchen sie Informationen darüber, wie Verbraucher die Angaben verstehen“, so Müller.

Auch Vitamin- und Mineralstoffbeimischungen verpassen so manchem Lebensmittel ein gesundes Image. Bei über der Hälfte der geprüften Lebensmittel stammen die positiv hervorgehobenen Zutaten nicht aus dem Lebensmittel selbst, sondern wurden industriell zugesetzt. „Bei etwa jedem dritten Produkt wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt, obwohl die Health-Claims-Verordnung der EU klare Vorgaben macht“, kritisiert Armin Valet, Lebensmittelreferent und Mitautor des Marktchecks bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Zu oft betreiben die Lebensmittelhersteller Schönfärberei auf dem Etikett“, so Müller. Der vzbv fordert die Hersteller auf, sich auf zugelassene Gesundheitsversprechen zu beschränken. Außerdem dürfen nicht länger Produkte mit Health Claims versehen werden, die einen hohen Zucker- oder Fettgehalt aufweisen. Bei zehn von 33 Produkten, die im Marktcheck untersucht wurden, war dies der Fall. Nährwertprofile seien längst überfällig, die die Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln definieren, die Health Claims tragen dürfen.

Zum Download:

Der Marktcheck der Verbraucherzentralen: „Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen – Wirklich gesünder?“

Studie von Agrifood Consulting und der Universität Göttingen: „Verbraucherwahrnehmung von Lebensmittelverpackungen“

 

Die Forderungen der Verbraucherzentralen zur Kennzeichnung von Lebensmittelverpackungen:

Die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln muss dem Verbraucherverständnis entsprechen.

Hersteller berücksichtigen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln nur unzureichend, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Angaben verstehen. Maßstab für die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln muss das Verbraucherverständnis sein. Dieses ist empirisch zu ermitteln. Insbesondere gilt dies für die Bezeichnung (früher: Verkehrsbezeichnung). Sie gehört auf die Etikett-Schauseite und muss so formuliert sein, dass sie eine für Verbraucher eindeutige Beschreibung des Produktinhalts bietet.

Wichtige und zur schnellen Einordnung nötige Informationen gehören auf die Produktvorderseite.

Auf der Produktvorderseite sollten Verbraucher die wichtigsten Angaben finden, die sie für den Kauf benötigen. Die Begleitforschung im Auftrag des vzbv und von Lebensmittelklarheit im Jahr 2014 hat ermittelt, dass das über verschiedene Produktgruppen hinweg folgende Angaben sind: Name des Produkts, Produktabbildung, Bezeichnung, Marke, enthaltene Menge, Mindesthaltbarkeitsdatum. Diese sollten von den Herstellern freiwillig auf der Packungsvorderseite deklariert werden.

Keine Verbrauchertäuschung – Gesundheitsversprechen müssen wahr sein.

Der Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt unzulässige Gesundheitsversprechen auf: Bei knapp der Hälfte der untersuchten Lebensmittel weichen die gesundheitsbezogenen Aussagen vom zugelassen Original ab – und vermitteln Verbrauchern unter Umständen eine andere Botschaft. Jeglicher Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung ist durch die Lebensmittelüberwachung konsequent zu ahnden.

Nährwertprofile zur Definition Health-Claim-fähiger Lebensmittel müssen endlich feststehen.

Im Marktcheck wurden einige Produkte mit Health Claims identifiziert, die einen hohen Zucker oder Fettgehalt aufweisen. Diese Praxis soll eigentlich seit langem durch die Schaffung von Nährwertprofilen unterbunden werden. Der vzbv fordert die EU-Kommission auf, einen engagierten Zeitplan vorzulegen, nach dem Nährwertprofile zügig erarbeitet und final beschlossen werden.


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