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BVI Hauptversammlungsanalyse – Gute Unternehmensführung zu selten

Die Mitglieder des deutschen Fondsverbands BVI halten in ihren Fonds Aktien deutscher Unternehmen im Wert von rund 90 Milliarden Euro. Dem steht eine entsprechend hohe Anzahl Stimmrechte und Einfluss gegenüber. Auf Hauptversammlungen orientieren sich die Fondsgesellschaften an den Analyse-Leitlinien des BVI. Der hat zusammen mit dem Stimmrechtsberater IVOX untersucht, in welchem Umfang die Unternehmen der DAX-Familie die Vorgaben der Leitlinien in der zurückliegenden Berichtssaison erfüllt haben.

Frankfurt (csr-news) > Die Mitglieder des deutschen Fondsverbands BVI halten in ihren Fonds Aktien deutscher Unternehmen im Wert von rund 90 Milliarden Euro. Dem steht eine entsprechend hohe Anzahl Stimmrechte und Einfluss gegenüber. Auf Hauptversammlungen orientieren sich die Fondsgesellschaften an den Analyse-Leitlinien des BVI. Der hat zusammen mit dem Stimmrechtsberater IVOX untersucht, in welchem Umfang die Unternehmen der DAX-Familie die Vorgaben der Leitlinien in der zurückliegenden Berichtssaison erfüllt haben.

160 Unternehmen sind in den jeweiligen Aktienindizes (DAX, MDAX, SDAX, TecDAX) vertreten und waren Bestandteil der Untersuchung. Auf nahezu allen Hauptversammlungen sind Vertreter der Fondsgesellschaften und über treuhänderisch im Auftrag ihrer Kunden das Stimmrecht aus. Dafür stellt der BVI ihnen Leitlinien zur Seite, die Empfehlungen für gute Unternehmensführung bieten. Sie orientieren sich am Corporate Governance-Kodex, übernehmen diesen allerdings nicht in allen Punkten. Die Leitlinien machen Vorschläge, wann Zweifel an der Richtigkeit der Abschlussprüfung angebracht sind, welchen Faktoren bei der Entlastung des Vorstands als kritisch anzusehen sind und welche dies bei Kapitalmaßnahmen sowie der Gewinnverwendung sind. Mit den Vorgaben, die jedoch nicht verbindlich sind, soll den Fondsmanager die Analyse der Hauptversammlung im Sinne einer guten Unternehmensführung erleichtert werden. „Die Qualität der Unternehmensführung in Deutschland erfüllt oft nicht die geforderten Standards. Vor allem die Vorstände sind hier stärker gefordert”, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Für die zurückliegende Berichtssaison zeigten sich in allen untersuchten Bereichen Verstöße gegen die Analyse-Leitlinien. Beispielsweise stieg die Zahl der Verstöße bei der Entlastung des Vorstands in diesem Jahr auf 24 Fälle, im Vorjahr waren es noch fünf. Eine besonders deutliche Steigerung verzeichneten TecDAX-Firmen mit 11 Fällen (Vorjahr Null), gefolgt von Unternehmen aus dem MDAX mit 8 Verstößen (Vorjahr 2). Das lag in erster Linie an der Vorstandsvergütung, die nicht individualisiert pro Vorstand ausgewiesen wurde wie von den Leitlinien vorgegeben, sondern kumuliert für den Gesamtvorstand. Weitere Gründe, die eine Entlastung des Vorstands häufig nicht rechtfertigten, waren Ergebniseinbrüche, mangelhaftes Risikocontrolling, Klagewellen gegen die Unternehmen und Ermittlungsverfahren gegen führende Mitarbeiter.

RTEmagicC_Zahl_der_Verstöße_gegen_BVI_Analyse-Leitlinien_2013_2014_02

Bei der Entlastung des Aufsichtsrats ging die Zahl der als kritisch eingestuften Fälle leicht auf 34 zurück (Vorjahr 37 Fälle). Eine Entlastung wird vom BVI und IVOX dann als kritisch betrachtet, wenn die Unternehmen gegen mindestens vier Bestimmungen verstoßen. 2014 ignorierten die Emittenten in fast allen Fällen die Transparenzanforderungen der Leitlinien und gaben in den entsprechenden Berichten nicht an, wie oft die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen hatten. Dies ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung zur Beurteilung ihrer Tätigkeit. Auch die verlangte Offenlegung der fachlichen Qualifikationen erfolgte zu selten. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat zeigte sich hingegen eine Verbesserung. Hier verfehlten nur noch 42 Unternehmen die Vorgaben (Vorjahr 56 Fälle). Häufigster Kritikpunkt war die Ämterhäufung: Viele Kandidaten hatten so viele weitere Mandate inne, dass sie den zusätzlichen Aufgaben kaum die erforderliche Aufmerksamkeit hätten widmen können. Ein weiterer Kritikpunkt war die mangelnde Unabhängigkeit der Bewerber. Viele Unternehmen berufen ihre Aufsichtsräte überwiegend aus dem Kreis ihrer Großaktionäre. Doch in das Gremium gehören auch unabhängige Personen.

Kaum Veränderungen zum Vorjahr gab es beim Punkt „Genehmigung von Kapitalerhöhungen“. Die Anträge hielten lediglich in sechs Fällen einer Überprüfung nicht stand, im Vorjahr waren es fünf Fälle. Den S-Dax-Unternehmen drohte eine unangemessene Verwässerung des Kapitals, weil sie teilweise eine Erhöhung des Grundkapitals von mehr als 20 Prozent beantragt und zugleich die Bezugsrechte ausgeschlossen hatten. Das widerspricht den Leitlinien, da ein solches Vorgehen den Anteilbesitz der Aktionäre verwässert.

 

Die Analyse-Leitlinien des BVI zum Download.

 

DAX – Bildet die 30 größten und umsatzstärksten an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard-Segment zugelassenen Unternehmen ab

MDAX – Bildet die 50 größten auf die DAX-Werte folgenden Unternehmen der klassischen Branchen im Prime Standard ab.

SDAX – Bildet die 50 größten auf die MDAX-Werte folgenden Unternehmen der klassischen Branchen im Prime Standard ab.

TecDAX – Bildet die 30 größten Technologieaktien im Prime Standard unterhalb der DAX-Titel ab.


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