Nachrichten

EU-Kommission schränkt Verwendung von Konservierungsstoffen für Kosmetika ein

Brüssel (csr-news) > Kosmetische Produkte ohne Konservierungsstoffe sind selten und für größere Stückzahlen auch wenig praktikabel. Ohne Konservierungsstoffe hätten alle Kosmetika nur eine sehr kurze Haltbarkeitsdauer und müssten in den meisten Fällen im Kühlschrank aufbewahrt werden. Oftmals werden dafür Parabene verwendet. Für zwei dieser Stoffe, Propylparaben und Butylparaben, wurden nun von der Europäischen Kommission die Verwendungsmöglichkeiten eingeschränkt. Der Kommissionsbeschluss folgt auf eine Bewertung durch den unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS), ein Beratungsgremium, das eine sorgfältige Risikobewertung der Stoffe durchführt, bevor es deren Einschränkung oder Verbot empfiehlt. „Konservierungsstoffe in Kosmetika sind sinnvoll, weil sie dafür sorgen, dass die Produkte, die wir täglich verwenden, frei von Krankheitserregern sind. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass die Konservierungsstoffe höchstmöglichen Schutz gewähren. Mit diesen Maßnahmen können die Verbraucher sicher sein, dass ihre Kosmetika unbedenklich sind,” sagte der EU-Kommissar für Verbraucherpolitik, Neven Mimica.

Mit den angenommenen Maßnahmen begrenzt die Kommission die Höchstkonzentration von Propylparaben und Butylparaben, von derzeit zulässigen 0,4 % bei einzelner Verwendung und 0,8 % bei der Verwendung zusammen mit anderen Estern auf 0,14 % in beiden Fällen. Ihre Verwendung in nicht abzuspülenden Mitteln, die zur Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren bestimmt sind, ist verboten, da eine bestehende Hautreizung und der dichte Verschluss der Windel ein stärkeres Eindringen des Stoffes in die Haut ermöglicht als unbeschädigte Haut. Zweitens verbietet die Kommission die Verwendung der Mischung von Methylchloroisothiazolinon (und) Methylisothiazolinon (MCI/MI) in nicht abzuspülenden Mitteln, wie Körpercreme. Die Maßnahme zielt auf die Senkung des Risikos von Hautallergien und deren Inzidenz. Der Konservierungsstoff kann immer noch in abspülbaren Produkten wie Shampoos und Duschgels in einer Höchstkonzentration von 0,0015 % der Mischung in einem Verhältnis von 3:1 von MCI/MI verwendet werden. Die Maßnahmen gelten für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen. Bereits Anfang dieses Jahres hat die Kommission die Verwendung von fünf weiteren Parabenen in Kosmetika – Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben – verboten, weil nicht genügend Daten für eine Neubewertung vorlagen. Davon betroffene Produkte, die nach dem 30. Oktober 2014 auf den Markt gebracht werden, müssen frei von diesen Stoffen sein.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner