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Anti-Stress-Verordnung soll kommen

Berlin (csr-news) > Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will am Vorhaben einer Anti-Stress-Verordnung festhalten. Das hat sie in einem Interview mit der Rheinischen Post erneut bekräftigt. „Es gibt unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die Arbeitgeber anerkannt“, so Nahles. Auch würden inzwischen wissenschaftliche Untersuchungen diese Erkenntnis stützen. Eine entsprechende rechtssichere Verordnung hält Nahles allerdings für eine große Herausforderung. „Jeder Arbeitgeber ist und bleibt beim psychischen Arbeitsschutz ganz klar in der Pflicht. Er darf psychische Belastungen nicht anders behandeln als physische Belastungen“. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) betont dagegen die Notwendigkeit für Unternehmen, individuelle Lösungen zum angemessenen Umgang mit stressbezogenen Belastungen zu finden. “Jedes Unternehmen hat andere Rahmenbedingungen. Was für ein Großunternehmen möglich ist, kann nicht identisch für ein kleineres Unternehmen umgesetzt werden, ” erklärt Catharina Stahn, wissenschaftliche Expertin vom ifaa. “Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das bestehende Arbeitsschutzgesetz gibt bereits einen Rahmen vor, ” erklärt Stahn weiter. “Die Umsetzung muss betriebsspezifisch in Zusammenarbeit der Sozialpartner erfolgen. Eine allgemeine Verordnung ist nicht zielführend.” Stress aufgrund der aktuellen Arbeitsanforderungen lässt sich nicht nach Einschätzung des ifaa nicht ausschließen. Durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren können sich ungünstige stressbezogene Folgen ergeben. Ob diese tatsächlich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, sei aber noch nicht abschließend erforscht. Vielmehr müssten nach Auffassung des Instituts, Ursachen und Wechselwirkungen weiter erforscht werden. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht keinen Bedarf für eine Anti-Stress-Verordnung. Die Arbeitgeber nehmen das Problem möglicher psychischer Belastungen schon jetzt sehr ernst, weil sie ein hohes Interesse an der Gesundheit ihrer Beschäftigten haben, teilte der Verband mit. Insbesondere haben viele Unternehmen bereits Regelungen für die Erreichbarkeit von Beschäftigten und zum Einsatz mobiler Kommunikationsmittel getroffen. Pauschale Vorgaben durch eine Anti-Stress-Verordnung sind nicht geeignet, den unterschiedlichen Gegebenheiten und Anforderungen in den verschiedenen Branchen und Betrieben gerecht zu werden. Zudem sei eine Begrenzung der Einsatzmöglichkeiten auch nicht im Interesse der Beschäftigten, so der BDA. „Wer für Arbeitnehmer ein hohes Maß an Arbeitszeitverantwortung und Freiheit bei der Arbeitsgestaltung einfordert, muss ihnen auch die Gelegenheit geben, die aus privaten Gründen unterbrochene Arbeit von zuhause oder unterwegs wieder aufzunehmen und zu vollenden“. Der BDA begrüßte, dass das Bundesarbeitsministerium der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu dieser Frage einen Forschungsauftrag erteilt hat, dessen Ergebnisse 2016 vorliegen sollen.

 

 


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