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Verpflichtende Tierschutzindikatoren bei Masthühnern

Hannover (csr-news) > In Niedersachsen wird weiter an der Umsetzung des landesweit gültigen Tierschutzplans gearbeitet. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat jetzt verbindliche Regeln für mehr Tierschutz in der Hühnermast eingeführt. Künftig werden Zahl und Schwere von Verletzungen an Fußballen genau unter die Lupe genommen. Wenn trotz mehrmaliger Vorgaben Verstöße nicht korrigiert werden und es nicht zu einer Verbesserung in der Tierhaltung kommt, müssen Tierhalter die Bestände verkleinern.  „Wir schauen also nicht nur auf den Schnabel wie bei Legehennen, sondern auch auf die Füße bei Masthühnern”, sagte Meyer. Die Daten werden demnach in Schlachthöfen erfasst und an die zuständigen Veterinärbehörden gemeldet. Werden dabei bei mehr als 20 Prozent der Tiere schwere Verletzungen an den Füßen festgestellt, wird die zugelassen Besatzdichte verringert, zunächst von den gesetzlich erlaubten 39 Kilogramm pro Quadratmeter auf zunächst 35 und im weiteren auf 32 Kilogramm. Ziel ist mehr Platz für die Tiere. „Wir machen vom Zustand und von den Verletzungen der Tiere erstmals konkrete Folgen für die Tierhaltung abhängig und geben so einen echten Anreiz für mehr Tierschutz im Stall.”, so Meyer. Zugleich nennt der Erlass auch umfangreiche Empfehlungen zu Tierschutz, Lüftung, Einstreu, Wasserversorgung und Tierverteilung im Stall. Meyer: „Da der Bund in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bislang weiterhin nicht für mehr Tierschutz sorgt, nutzen wir auf Landesebene unsere Möglichkeiten entschieden aus.” Niedersachsens Ziel sei es, anhand konkreter erfolgsorientierter Indikatoren zu deutlichen Verbesserungen gerade bei der Mast von Hühnern zu kommen. Dazu werden jetzt flächendeckend in den Schlachthöfen Daten erhoben, in welchem Zustand die Tiere dort angeliefert werden. Dies hat dann Konsequenzen für den Halter. Nur bei gutem Zustand der Hühner darf die gesetzlich zulässige Besatzdichte vom Tierhalter auch weiterhin genutzt werden. „Niedersachsen hat sich für die Erarbeitung solcher faktenorientierter Tierschutzindikatoren im Bundesgesetz stark gemacht und nutzt sie nun erstmals”, erläuterte Meyer. Für den Herbst ist eine Ausweitung von Tierschutzindikatoren auch auf die Putenhaltung geplant.


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