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Europäische Kommission will gegen unlautere Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorgehen

Brüssel (csr-news) > EU-weit sind mehr als 47 Millionen Menschen entlang der Lebensmittelversorgungskette, davon viele in KMU, beschäftigt. Schon daran wird die Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs sichtbar, der mit rund 7 Prozent zur Bruttowertschöpfung der EU beiträgt. Die Gesamtgröße des EU-Einzelhandelsmarktes für lebensmittelbezogene Produkte wird auf 1,05 Billionen Euro geschätzt. Und, die Lebensmittelversorgungskette ist stark international ausgerichtet, rund 20 Prozent der EU-Lebensmittelproduktion sind für den grenzüberschreitenden Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten bestimmt. Schätzungen zufolge gehen mindestens 70 % der jährlichen Gesamtexporte landwirtschaftlicher Produkte von einem EU-Land in ein anderes. Kaum verwunderlich, dass in diesem großen Bereich nicht immer alles rund läuft. Die Europäische Kommission will deshalb nach Wegen zu suchen, um kleine Lebensmittelerzeuger und Einzelhändler besser vor unlauteren Praktiken ihrer mitunter deutlich stärkeren Handelspartner zu schützen. Bevor ein Produkt zum Verbraucher gelangt, tragen zahlreiche Marktteilnehmer (Produzenten, Verarbeiter, Einzelhändler etc.) in der Lebensmittelversorgungskette zu seiner Qualität und Wertschöpfung bei. Aufgrund bestimmter Entwicklungen, wie der verstärkten Konzentration von Marktteilnehmern, verfügen die Akteure entlang der Versorgungskette über sehr unterschiedliche Verhandlungspositionen. Obwohl asymmetrische Verhandlungspositionen in Wirtschaftsbeziehungen üblich und legitim sind, können solche Ungleichgewichte in manchen Fällen zu unlauteren Handelspraktiken führen, heißt es in einer Mitteilung der EU.

Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissionsmitglied Michel Barnier erklärt: „Auch wenn wir als Verbraucher bei unserem örtlichen Einzelhändler einkaufen, hat die Lebensmittelversorgungskette doch eine ganz klar europäische Dimension. Wir brauchen ein ausgewogenes und faires Verhältnis zwischen kleinen und mittleren Lebensmittellieferanten sowie Einzelhändlern auf der einen Seite und großen, multinationalen Erzeugern und Supermärkten auf der anderen Seite. Unfaire Handelspraktiken gefährden diese Ausgewogenheit. Die Branche hat bereits wichtige und wertvolle Schritte unternommen, um unfaires Verhalten einzudämmen, und sollte diesen Weg weiter verfolgen. Die Mitgliedstaaten sollten für wirksame und kohärente Regulierungsrahmen sorgen und diese Basis mit Selbstregulierungsinitiativen ergänzen.“ Als unlautere Handelspraktiken gelten für die EU-Kommission unter anderem die Vermeidung oder Weigerung, zentrale Vertragsklauseln schriftlich festzulegen, die nachträgliche einseitige Änderung von Kosten oder Preisen für Produkte und Dienstleistungen, die Abwälzung von ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Risiken auf eine Vertragspartei aber auch die absichtliche Nichteinhaltung eines Liefer- oder Empfangszeitplans, um unrechtmäßige Vorteile zu erlangen und einseitige, nicht oder nicht rechtzeitig angekündigte Beendigung einer Handelsbeziehung ohne sachlich gerechtfertigte Gründe. Copa-Cogeca, die europäische Interessenvertretung der Landwirte und landwirtschaftlichen Genossenschaften, begrüßte, dass die Europäische Kommission nun endlich die Existenz unlauterer Praktiken anerkennt, weist allerdings gleichzeitig darauf hin, dass ein wesentlich ehrgeizigerer und wirksamerer Ansatz nötig ist. Pekka Pesonen, Generalsekretär von Copa-Cogeca: „Was wir brauchen, sind Maßnahmen zur Eindämmung der unlauteren Handelspraktiken in der gesamten EU, die gleichzeitig eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindern“. Für Pesonen ist es enttäuschend, dass in der Mitteilung der Kommission keinerlei gesetzliche Maßnahmen auf EU-Ebene enthalten sind. „Copa-Cogeca hat sich zusammen mit anderen Stakeholdern der Lebensmittelkette aktiv eingesetzt und wir haben uns alle auf die Prinzipien guter Praxis entlang der Lebensmittelkette geeinigt. Unsere Mitglieder und die Kommission sind sich des „Angstklimas“, das unter den Erzeugern herrscht, durchaus bewusst. Deswegen haben wir eine effektive Durchsetzung gefordert“, so Pesonen. Reine Selbstregulierungsinitiativen stoßen schnell an ihre Grenzen, das hat auch die Kommission eingeräumt. Copa-Cogeca glaubt deshalb, dass ein Mischsystem, das freiwillige Kodizes mit von einem unabhängigen Dritten durchgesetzten Gesetzen verbindet, die beste Möglichkeit ist, um eine faire, transparente, nachhaltige und funktionierende Lebensmittelversorgungskette in der gesamten EU zum Wohl aller Akteure der Kette, einschließlich der Verbraucher, zu schaffen. Schließlich, so Pesonen, solle die Zusammenarbeit der Landwirte mit ihren Partnern der Lebensmittelkette von Fairness und nicht von Angst geprägt sein. „Die Mitteilung der EU-Kommission macht deutlich, dass der gemeinsame Einsatz von Herstellern und Handel für Fairness in der Wertschöpfungskette jede Anstrengung wert ist“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverbands. „Jetzt müssen die vereinbarten Grundsätze mit Leben erfüllt werden. Die Europäische Kommission erwartet zu Recht, dass der Selbstregulierungsrahmen Wirkungen am Markt zeigt. Der Markenverband fordert daher die Marktpartner auf, gemeinsam die Chancen für Selbstregulierung zu ergreifen und den Weg weiter gemeinsam mit uns aktiv zu gestalten.“

Die Kommissions-Mitteilung über unlautere Handelspraktiken fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten angemessene Vorkehrungen gegen unlautere Praktiken zu treffen. Dazu macht sie Vorschläge die auf drei Bausteinen beruhen.

1. Unterstützung der freiwilligen Supply Chain Initiative: Freiwillige Verhaltenskodizes sind ein wichtiger Eckpfeiler fairer und nachhaltiger Handelsbeziehungen. Daher ermutigt die Mitteilung Akteure entlang der Lebensmittelversorgungskette, der im September 2013 gegründeten Supply Chain Initiative und ihren nationalen Plattformen beizutreten. Zudem ruft sie die Governance-Gruppe der Initiative auf, so viele KMU wie möglich zur Teilnahme zu bewegen, da diese am meisten von der Initiative profitieren.

2. EU-weite Standards für empfehlenswerte Verfahren: Die Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene bereits gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen, haben dafür unterschiedliche Ansätze gewählt. Einige Mitgliedstaaten haben bisher jedoch noch keinerlei Vorkehrungen gegen diese Praktiken getroffen. Um unlautere Handelspraktiken EU-weit und vor allem grenzübergreifend wirksam zu bekämpfen, wäre ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Bestimmungen von Vorteil. Die Mitteilung schlägt vor, dass die Grundsätze der Supply Chain Initiative als Grundlage für ein solches gemeinsames Verständnis dienen könnten.

3. Wirksame Durchsetzung auf nationaler Ebene Wenn die schwächere Partei in einer Handelsbeziehung wirtschaftlich von ihrem stärkeren Partner abhängt, wird sie eher von rechtlichen Schritten oder freiwilligen Streitbeilegungsmechanismen absehen, um sich gegen unlautere Praktiken zu wehren, da sie befürchten muss, die Handelsbeziehung zu schädigen oder zu verlieren. Um Unternehmen wirksam von der Anwendung unlauterer Handelspraktiken abzuschrecken, plädiert die Mitteilung für EU-weit anwendbare Mindestdurchsetzungsstandards.


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