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Niedersachsen duldet keine „barbarischen Methoden“ im Schweinestall

Hannover (csr-news) > Ferkel werden einfach auf den Boden geschlagen, ihre Mütter liegen in Käfigen und können sich nicht bewegen. Gestern hat eine ARD-Dokumentation erneut mit teilweise drastischen Filmaufnahmen gezeigt, was die industrialisierte Landwirtschaft für die Tiere bedeutet. „All das verstößt eindeutig gegen Tierschutzvorgaben”, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer dazu. „Es ist ein vollkommen unhaltbarer Zustand, dass kleine Ferkel mit derart barbarischen Methoden getötet werden, wie das im Film gezeigt wird.” Das werfe auch Fragen zur Züchtung und zu einer Fleischproduktion auf, „die allein am Faktor Masse orientiert ist: Möglichst viele Ferkel pro Sau darf nicht das Ziel sein, wenn eine Sau in der Regel nur 14 Zitzen hat – und dann 20 Ferkel ernähren muss”, sagte Meyer. Heute zog er die Reißleine. “Nun gehen wir per Erlass gegen barbarische Zustände beim Ferkeltöten vor”, machte Meyer unmissverständlich klar. Künftig müssten die zuständigen kommunalen Behörden stichprobenartig Kontrollen vornehmen. „Das heißt im Klartext: Tote Ferkel in den Kadaverbuchten müssen dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) für Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden. Das LAVES prüft dann, ob die Tiere tierschutzgerecht getötet worden sind, und ob überhaupt ein hinreichend vernünftiger Grund dafür vorlag.” Das Ministerium hat die Landkreise zudem aufgefordert, über die Zahl und die Ergebnisse der eingeleiteten Kontrollen in Schweineställen Bericht zu erstatten. Ferkel dürfen nicht deshalb getötet werden, nur weil sie etwa überzählig oder schwächlich sind, stellte der Minister nochmals klar. Erlaubt sei das Töten nur, wenn die Ferkel nicht überlebensfähig seien, „weil sie zum Beispiel Anomalien aufweisen oder so unheilbar krank und so lebensschwach sind, dass sie selbst trotz Handaufzucht nicht überleben könnten. Das ist in der Praxis eher selten der Fall, wie der Film zeigte. Zwar sind, bedingt durch die Menge der geborenen Ferkel in einem Wurf – das Resultat zielgerichteter Züchtungen, manche der Ferkel sehr schwach, bei entsprechend erhöhter Aufmerksamkeit und fürsorglicher Aufzucht, sind diese jedoch genauso überlebensfähig. Doch die Betriebe scheuen Aufwand und Kosten. Dass es auch anders geht, zeigte ein Landwirt aus der Schweiz, wo ein deutlich schärferes Tierschutzgesetz gilt. Er trennte die überzähligen Ferkel von der Mutter und zog sie in einer separaten Box mit technischer Unterstützung auf. Mit dem heutigen Erlass für Schweine haltende Betriebe in Niedersachsen zieht das Ministerium nun die Konsequenzen und macht klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen das Töten von Ferkeln zulässig ist. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall eine tierschutzgerechte Betäubung. „Wir nehmen den Tierschutz ernst. Dieser muss zu einem Qualitätsmerkmal in unseren Schweineställen werden”, sagte Meyer. Bislang sei lediglich NRW diesem Vorgehen gefolgt, teilte das Ministerium mit. „Wir Tierhalter und unsere Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, wie wir mit unseren Tieren umgehen” kommentierte Kilian Henne von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands ISN auf der Homepage des Verbandes. “Die Reportage zeigt Aufnahmen aus Betrieben, bei denen sich die Tierhalter und Mitarbeiter dieser Verantwortung entzogen haben: Ferkel werden unsachgemäß getötet, in dem sie diese auf den Boden oder die Buchtenkante schlagen. Das ist schlicht und ergreifend verboten und genauso illegal, wie Ferkel lebendig in den Müll zu schmeißen“. Dem Vorwurf, die Tiere trügen die Konsequenzen des Fleischpreises im Supermarkt, stimmt er nur bedingt zu. „Dies stimmt insofern, als dass bei höheren Fleischpreisen auch höhere Tierschutzstandards bezahlt werden können. Allerdings entscheidet darüber, ob die Ferkel sachgemäß notgetötet werden, weder der Verkaufspreis im Supermarkt noch die Haltungsbedingungen, sondern die Betriebsleiterfähigkeit des einzelnen Tierhalters“.

 

Die Reportage „Deutschlands Ferkelfabriken” ist noch in der ARD-Mediathek abrufbar.


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