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CSR in Indien gesetzlich verpflichtend

Neu Delhi (csr-news) – Seit Anfang April gilt in Indien eine gesetzliche „CSR-Pflicht“: Der Companies Act 2013 verpflichtet in- und ausländische Unternehmen mit einem Eigenkapital ab – umgerechnet – etwa 61 Millionen Euro, einem Jahresüberschuss ab 600.000 Euro oder einem Gesamtumsatz ab 121 Millionen Euro, jeweils in einem der drei letzten Geschäftsjahre, mindestens zwei Prozent ihres Jahresüberschusses in CSR-Maßnahmen zu investieren. Gemeint sind Maßnahmen, der Armutsverringerung, der Bildungs- und Gesundheitsförderung, des Umweltschutzes, der Geschlechtergerechtigkeit oder der beruflichen Bildung. Bei Zuwiderhandlung droht das Gesetz den Unternehmen Strafe an. Nach Schätzungen sind 8.000 in Indien tätige Unternehmen von der Regelung betroffen und es könnten über 1,5 Milliarden Euro an verpflichtenden CSR-Investitionen zusammenkommen. Ein Streitpunkt ist noch, ob Unternehmen diese CSR-Ausgaben als betriebliche Kosten steuermindernd verrechnen können.


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