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Werberat – Beschwerden nehmen zu

Berlin (csr-news) > Mehr Beschwerden, mehr kritisierte Werbekampagnen, mehr Proteste von Frauen: Dies zeigt die Arbeitsbilanz des Deutschen Werberats für 2013. Danach haben sich 1.350 Personen und Organisationen mit Beschwerden über 522 Werbeaktivitäten an die Selbstregulierungsinstanz in Berlin gewandt. Im Fokus stand erneut das Frauenbild in der Werbung. In der fast 42jährigen Geschichte des Werberats gingen nur 2001 mehr Beschwerden ein als 2013; damals waren es knapp 2.000 Eingaben. Unter den Kritikern an Werbeaktivitäten dominierten 2013 deutlich die Frauen mit 906 Eingaben vor den Männern mit 391 Beschwerden. 26 Eingaben kamen von Frauenrechtsorganisationen und kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, 27 von Vertretern anderer Organisationen. Bereits eine einzelne Beschwerde beim Werberat reicht aus, um ein Verfahren einzuleiten. Eine Beanstandung oder Öffentliche Rüge wird unabhängig von der Beschwerdezahl ausgesprochen. Seit Gründung des Werberats 1972 dominiert bei den Beschwerdegründen der Vorwurf der Herabwürdigung und Diskriminierung von Frauen – so auch im Jahr 2013. Von den insgesamt 340 Fällen betrafen 154 Fälle diesen Bereich; das entspricht 45 Prozent der Gesamtzahl. Mit deutlichem Abstand folgten behauptete Verstöße gegen ethische Mindestanforderungen (45 Werbemaßnahmen) vor der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen (22 Fälle).

Für die 340 kritisierten Kampagnen gab es die folgenden Entscheidungen: In 249 Fällen wurden die Beschwerden gegen die Werbung nach eingehender Prüfung als unbegründet zurückgewiesen, da teilweise deutlich überzogene Proteste vorlagen; bei 91 Sujets schloss sich der Werberat der Kritik aus der Bevölkerung an. Danach erfolgte in 80 dieser Fälle die unmittelbare Änderung oder Einstellung der Werbung. Bei 11 Werbeaktivitäten musste der Werberat zu seiner schärfsten Sanktion, der Öffentlichen Rüge für die betreffenden Unternehmen, greifen. Auch wenn sich Unternehmen nicht sofort einsichtig zeigen, entfalten die Urteile des Werberats dennoch Wirkung: Einmal gerügte Unternehmen werden in der Regel nicht weiter werbekritisch auffällig.

Beispiel: Auf ihren Tanklastzügen zeigt die Seka Nutzfahrzeuge GmbH aus Leverkusen die rückwärtige Ansicht einer Frau in Unterwäsche, verbunden mit dem Slogan „… fährt ein erstklassiges Fahrgestell von www. seka-tank. com”. Das Entscheidungsgremium des Werberats schloss sich der Kritik aus der Bevölkerung an und stufte diese Werbung als herabwürdigend und sexistisch ein. Frauen mit Fahrgestellen gleichzustellen, sei erniedrigend.

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