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Foodwatch-Report: Lebensmittelkontrolle erfüllt ihre Aufgabe nicht

2013 war kein gutes Jahr für die Lebensmittelsicherheit, Skandale von Beginn an. Dabei wurde erst im September 2012 das Verbraucherinformationsgesetz erneut verschärft. Mehr Transparenz im Lebensmittelmarkt versprach die Politik. Das hat scheinbar nicht geklappt, wie eine Studie der Verbraucherorganisation Foodwatch zeigt. Demnach kann die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland weder Skandale verhindern noch ihre gesetzliche Aufgabe erfüllen.

Berlin (csr-news) > 2013 war kein gutes Jahr für die Lebensmittelsicherheit, Skandale von Beginn an. Dabei wurde erst im September 2012 das Verbraucherinformationsgesetz erneut verschärft. Mehr Transparenz im Lebensmittelmarkt versprach die Politik. Das hat scheinbar nicht geklappt, wie eine Studie der Verbraucherorganisation Foodwatch zeigt. Demnach kann die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland weder Skandale verhindern noch ihre gesetzliche Aufgabe erfüllen.

“Von Maden und Mäusen” hat Foodwatch den Bericht überschrieben, der zu dem klaren Ergebnis kommt: „Die Gesetze, die in Deutschland für Transparenz und damit für mehr Lebensmittelsicherheit, Wahlfreiheit und fairen Wettbewerb sorgen sollen, versagen auf ganzer Linie“. Die nackten Zahlen machen die Situation deutlich. Wie jedes Jahr im November legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Jahresbericht zur Lebensmittelüberwachung vor. Und jedes Jahr aufs Neue wird berichtet, dass nicht einmal die Hälfte der 1,2 Millionen Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, kontrolliert wurden. Auch die Quote der Beanstandungen verbleibt seit Jahren auf gleichem Niveau. Rund ein Viertel der kontrollierten Betriebe weist Mängel auf, meist bei der Hygiene. Der Bundesverband der Kontrolleure fordert ebenso seit Jahren mehr Mitarbeiter. Rund 1500 zusätzliche Kontrolleure wären nötig, um den Druck auf die Branche zu erhöhen. Doch Kontrolle alleine reicht nicht, meint Foodwatch-Vize Matthias Wolfschmidt. Veränderungen können nur durch Transparenz erreicht werden. Solange die Verbraucher nichts von den Missständen in den Betrieben erfahren, fehle der notwendige Anreiz sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Foodwatch fordert deshalb alle amtlichen Kontrollergebnisse zu veröffentlichen und verweist auf Erfolge in anderen Ländern. Dänemark, New York oder Toronto machten längst vor, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen zu mehr Lebensmittelsicherheit, besserer Hygiene und weniger Täuschung der Verbraucher führe. Dort werden die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen direkt vor Ort veröffentlicht. Seither sind die Quoten der beanstandeten Betriebe kontinuierlich gesunken. Wolfschmidt: “Egal ob ein Metzger seine Wurst mit Wasser streckt oder eine Supermarktkette Pferdefleisch in ihre Fertiggerichte mischen lässt: Wenn Betriebe mit öffentlicher Bekanntmachung rechnen müssen, steigt der Druck, nur ordentliche Ware auszuliefern. Aber die Politik schützt die Schmuddelbetriebe in Deutschland besser als die Verbraucher. Das Versagen der Lebensmittelüberwachung ist ein hausgemachter politischer Skandal. Daran wird sich ohne konsequente gesetzliche Veröffentlichungspflichten nichts ändern“. Das sieht der CDU-Politiker Torsten Kühne ähnlich, der als Bezirksstadtrat für die Lebensmittelüberwachung im Berliner Großbezirk Pankow zuständig ist. Aus seiner praktischen Erfahrung ist er von einem konsequent transparenten Überwachungssystem überzeugt: “Transparenz nutzt in dreifacher Hinsicht – den mündigen Verbraucherinnen und Verbrauchern, der großen Mehrheit der seriös arbeitenden Lebensmittelunternehmen und den zuständigen Behörden selbst. Eine personell und finanziell gut ausgestattete Lebensmittelaufsicht sowie angemessene Sanktionsmöglichkeiten sind wichtig. Aber auch eine konsequente Veröffentlichung der Kontrollergebnisse dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben“. Die immer noch in Deutschland vorhandene Skepsis gegenüber einem verbraucherfreundlichen Transparenzmodell ist für Kühne nicht nachvollziehbar.

foodwatch

In dem knapp 100-seitigen Report hat foodwatch detailliert die Schwachstellen der Lebensmittelüberwachung und der gesetzlichen Regelungen zur Verbraucherinformation analysiert. Schwerpunkte sind zum einen ein umfassender Praxistest des in 2012 novellierten sogenannten Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), sowie zum anderen eine Analyse der ebenfalls im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Änderungen im Paragraf 40 des Futtermittel- und Lebensmittelrechts (LFGB). So waren die VIG-Anfragen, die Foodwatch in Bayern, Niedersachsen und NRW durchgeführt hat, in der Regel langwierig und kompliziert. Insgesamt 54 Anfragen wurden unter anderem zu Fleischproben oder den Hygienezuständen in Großbäckereien gestellt – in gerade einmal sieben Fällen wurden alle angefragten Informationen vollständig und kostenfrei herausgegeben, in fünf Fällen davon innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten. Ein beliebtes Mittel zahlreicher Behörden ist es, die entstehenden Kosten sehr hoch anzusetzen und somit Anfragen eher zu vermeiden. „Viele Behörden legen das Gesetz nicht zugunsten der Verbraucher aus, sondern tun alles, um nicht informieren zu müssen. In der Praxis verfehlt das Gesetz also seinen Zweck. Für mehr Transparenz sorgt es nicht“, so das Fazit. Auch die behördlichen Veröffentlichungspflichten im neu gefassten Paragraf 40 LFGB sind unbefriedigend, wie die foodwatch-Analyse zeigt. Behörden sollten seither von sich aus Verbraucher immer über Grenzwertüberschreitungen und schwerwiegende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten sei, informieren. Doch der Gesetzestext erwies sich in der Praxis als untauglich: Es kam zu zahlreichen Gerichtsverfahren mit unterschiedlichsten Entscheidungen, weil Unternehmen gegen behördliche Veröffentlichungen geklagt hatten.  Derzeit ist ein vom Land Niedersachsen initiiertes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Aktive behördliche Veröffentlichungen wurden weitestgehend ausgesetzt. Im Report werden die beiden Praxistests ausführlich dargelegt und um zahlreiche ergänzende Informationen angereichert. Den Report “Von Maden und Mäusen” bietet Foodwatch zum kostenlosen Download an.


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