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Vorstandsvergütung – Wie hoch darf sie sein?

Die amerikanische Börsenaufsicht SEC will mehr Transparenz in die Entlohnungsstrukturen der Unternehmen bringen. Künftig soll die „CEO Pay Ratio“ im Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Noch bis Ende November läuft die öffentliche Anhörung, danach wird entschieden. Wie die „CEO Pay Ratio“ in den deutschen DAX-Unternehmen aussieht, haben Experten der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung untersucht.

Düsseldorf (csr-news) > Die amerikanische Börsenaufsicht SEC will mehr Transparenz in die Entlohnungsstrukturen der Unternehmen bringen. Künftig soll die „CEO Pay Ratio“ im Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Noch bis Ende November läuft die öffentliche Anhörung, danach wird entschieden. Wie die „CEO Pay Ratio“ in den deutschen DAX-Unternehmen aussieht, haben Experten der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung untersucht.

Die Bandbreite ist riesig und reicht vom 170-fachen bei VW bis zum 12-fachen bei der Commerzbank. Der niedrige Wert der Commerzbank ist allerdings dem Gehaltsdeckel geschuldet, den die Bank für die Inanspruchnahme staatlicher Finanzhilfen akzeptieren musste. Marion Weckes und Nils Werner von der Hans-Böckler-Stiftung haben die Pay Ratio in den Dax30-Konzernen auf Basis der Geschäftsberichte für das Geschäftsjahr 2011 ermittelt. Es ging um die Frage, um wie viel das durchschnittliche Gehalt in den Unternehmen vom durchschnittlichen Gehalt der Spitzenmanager übertroffen wurde. Berücksichtigt wurden also nicht nur die Vorstandsvorsitzenden, sondern alle Mitglieder des Vorstands. Demnach verdient ein Vorstandsmitglied im Mittel ungefähr 53-mal so viel wie ein durchschnittlicher Beschäftigter des gleichen Unternehmens. Für die USA hat das Economic Policy Institut die „CEO Pay Ratio“ für die 350 größten US-Unternehmen ermittelt. Dort liegt der Wert im Durchschnitt beim 273-fachen des normal Beschäftigten, in den 1960er Jahren lag der Wert noch beim 20-fachen. Zur Zeit des New-Economy-Booms um die Jahrtausendwende verdiente ein Vorstand in diesen Unternehmen durchschnittlich sogar 383-mal mehr als die Angestellten.

In den meisten Industrienationen haben diese Unterschiede zum Ruf nach politischer Einflussnahme geführt, die Managergehälter sollten gedeckelt werden. Einen ersten Schritt hat die Bundesregierung 2009 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) unternommen. In der Studie wird deutlich, dass die Unternehmen in der Folge dessen zwar ihren Offenlegungspflichten nachkommen, die gewünschte Transparenz aber insgesamt abgenommen hat. Als Grund nennen die Autoren vorrangig die wachsende Bedeutung langfristiger Vergütungsbestandteile. Diese sind zwar gewünscht, sie machen es aber insgesamt schwieriger, die Berechnung und Zusammensetzung der Vergütung nachzuvollziehen. Zudem, so lautet ein weiteres Fazit, konnte eine effektive Begrenzung der Vergütungshöhen durch das neue Gesetz nicht erreicht werden. Im Durchschnitt haben die Dax-Vorstände im Untersuchungszeitraum 5,8 Millionen Euro inklusive der Pensionszusagen verdient. Damit hatten sich ihre Bezüge in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, während die normalen Gehälter nur um etwa 16 Prozent zulegten. Die Diskussion um eine wirksame Begrenzung der Vorstandsvergütungen ist also noch nicht beendet. Hinzu kommt das Thema Nachhaltigkeit. In nur wenigen Unternehmen sind die variablen Gehaltsbestandteile mit Nachhaltigkeitszielen verknüpft, und wenn, dann nur mit einem sehr kleinen Teil der Gesamtvergütung.

Gefordert scheint der Gesetzgeber, aber es gibt auch freiwillige Vereinbarungen. So haben sich im Juli dieses Jahres fünf führende Finanzinstitute in einem gemeinsamen Grundsatzpapier zur ethischen Fundierung von Management-Vergütungen verpflichtet. Mit der Verpflichtung bekennen sich die Commerzbank, die Deutsche Bank, die DZ Bank, die HypoVereinsbank und Trinkhaus&Burkhardt zu einer sowohl erfolgs- als auch werteorientierten Führung. Neben betriebswirtschaftlichen Kennziffern soll demnach auch die ethische Dimension des Handelns Eingang in die Führungskräftebewertung und –vergütung finden. So soll jede Vergütung grundsätzlich nachvollziehbar einer entsprechenden Leistung gegenüberstehen, unverhältnismäßige Risiken sollen vermieden werden, Erfolge die nicht einer spezifischen Managementleistung zuzurechnen sind sollen unberücksichtigt bleiben und die Institute sollen geschäftsjahresbezogene Obergrenzen für die Gesamtvergütung festlegen.

Die Vorstandbezüge klarer verständlich und transparenter zu machen war auch das Ziel der jüngsten Anpassungen des Corporate-Governance-Kodex. Die Aufsichtsräte der Unternehmen sollen bei der Festlegung der Vorstandsvergütungsstruktur die Relation zwischen der Vorstandsvergütung und der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in ihrer zeitlichen Entwicklung berücksichtigen. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geht das noch nicht weit genug, er möchte die “CEO Pay Ratio“ verbindlich festschreiben. Dieses Verhältnis sollte jährlich vom Aufsichtsrat festgelegt und veröffentlicht werden. Für wenig zielführend hält der DGB dagegen den Ansatz, die Hauptversammlung über die Vorstandsgehälter entscheiden zu lassen. Eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes war zwar im Sommer vom Bundestag verabschiedet worden, ist aber am 20. September im Bundesrat gescheitert. Laut DGB ist die Hauptversammlung, die hauptsächlich aus Kapitalvertretern, meistens Banken und Investmentgesellschaften besteht, dafür das falsche Organ. Außerdem würde die Mitbestimmung auf diesem Wege ausgehebelt. Nun wird es eine Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, ein wirksames Gesetz zu entwerfen.

 

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