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Frauen in Führungspositionen: Anteil der Frauen momentan bei 16,6 Prozent

Berlin (csr-news) > Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments haben heute für den Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt, das unausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern in den Unternehmensvorständen in Europa zu beheben. Mit seinem Votum (40 Stimmen dafür, 9 gegen und 2 Enthaltungen) macht das Europäische Parlament den Weg frei für die nächsten Schritte des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Die Abstimmung fällt zeitlich mit dem neuen Bericht der Europäischen Kommission über Frauen in Entscheidungspositionen zusammen, der auch aktuelle Zahlen über Frauen in den Leitungsorganen der größten börsennotierten Unternehmen in der EU enthält. Diese Zahlen stammen von April 2013 und zeigen, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen von 15,8 % (Oktober 2012) auf 16,6 % gestiegen ist. Die Zahlen sind ferner nach Funktionsebene aufgeschlüsselt. Danach sind 17,6 % der nicht geschäftsführenden Direktoren Frauen (gegenüber 16,7 % im Oktober 2012); der Frauenanteil in Führungspositionen der obersten Ebene liegt bei 11 % (gegenüber bislang 10,2 %). “Der Druck von gesetzgeberischer Seite wirkt. In der gläsernen Decke zeigen sich die ersten Risse. Immer mehr Unternehmen reißen sich geradezu um hochqualifizierte und talentierte Frauen. Sie alle wissen, dass sie diese Frauen brauchen, wenn sie sich im globalen Wettbewerb behaupten wollen”, sagte Vizepräsidentin Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz. “Frankreich und Italien sind in Sachen Frauenquote Vorreiter. Diese Länder haben bereits einschlägige Gesetze erlassen und damit erhebliche Fortschritte erzielt“. Der von den beiden Parlamentsausschüssen heute verabschiedete Bericht bestätigt den Ansatz der Kommission, den Fokus nicht so sehr auf die Einführung fester Einstellungsquoten, sondern auf ein transparentes und faires Auswahlverfahren zu legen (“Verfahrensquote”). Die Richtlinie soll nicht für kleine und mittlere Unternehmen gelten, aber die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Unternehmen bei der Herbeiführung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses zwischen Frauen und Männern auf allen Verwaltungsebenen und in den Leitungsorganen zu unterstützen und entsprechende Anreize vorzusehen. Die nächsten Schritte: Der Vorschlag der Kommission muss, damit er in Kraft treten kann, vom Europäischen Parlament wie auch von den EU-Mitgliedstaaten im Rat (der mit qualifizierter Mehrheit abstimmt) verabschiedet werden. Nach dem Votum der zuständigen Ausschüsse wird das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im November abstimmen. Die Kommission hatte am 14. November 2012 einen Richtlinienvorschlag verabschiedet, der die Zielvorgabe enthielt, dass das unterrepräsentierte Geschlecht in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab 2020 und in Aufsichtsräten börsennotierter öffentlicher Unternehmen ab 2018 bei mindestens 40 % liegen sollte.


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