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Dienstfahrrad statt Dienstwagen: Gesund und jetzt auch steuerlich attraktiv

Können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad anstatt eines Dienstwagens zur privaten Nutzung überlassen? Ja, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie bei dem Dienstwagen, stellt ein aktueller Erlass des Bundesfinanzministeriums klar. Ein Freiburger Unternehmen hat daraus bereits ein Geschäftsmodell entwickelt.

Berlin/Freiburg (csr-news) – Können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad anstatt eines Dienstwagens zur privaten Nutzung überlassen? Ja, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie bei dem Dienstwagen, stellt ein aktueller Erlass des Bundesfinanzministeriums klar. Ein Freiburger Unternehmen hat daraus bereits ein Geschäftsmodell entwickelt.

Nach dem Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 23. November wird die private Nutzung der Dienstfahrräder und Pedelecs (Pedal Electric Cycles) bereits rückwirkend für das Jahr 2012 durch die Arbeitnehmer pauschal mit monatlich einem Prozent des Listenpreises versteuert. Das entspricht der Regelung für Dienstwagen nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG.

Vieles spricht für die Überlassung von Dienstfahrrädern anstelle von Dienstwagen: Die Gesundheitsförderung, die Einsparung fossiler Energien und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und – insbesondere in Großstädten – die Einsparung an Parkraum. Dabei sind je nach Mitarbeiter unterschiedliche Fahrradoptionen möglich: Pedelecs etwa für ältere Mitarbeiter oder für Radfahrer in Berglagen, denen die elektrische Unterstützung hilft, oder Sporträder für leitungsbetonte Mitarbeiter. Eine solche Fahrradüberlassung ist nun angesichts der klaren steuerrechtlichen Vorgaben um vieles einfacher, sie wurde aber auch vorher bereits durch große und auch mittelständische Unternehmen praktiziert.

So bot die Druckerei Lokay e.K. aus Reinheim ihren Mitarbeitern bereits 2009 Fahrräder für den Weg zur Arbeitsstelle an. Mit der Übergabe mussten sich die Mitarbeiter verpflichten, die Räder mindestens 50 Mal im Jahr für den Weg zur Arbeit zu nutzen, darüber wurde Buch geführt. Wer sich in den vergangenen drei Jahren an diese Regel hielt, konnte sein Rad nach einem Drei-Jahres-Zeitraum kostenfrei in den Privatbesitz übernehmen. Die anderen konnten ihre Räder zu einem Sonderpreis erwerben. Die Aktion kam bei Mitarbeitern und auch Kunden sehr gut an, berichtete der Prokurist und Umweltbeauftragte der Druckerei Lokay, Thomas Fleckenstein, gegenüber CSR NEWS. Die Hälfte der 28 Mitarbeiter beteiligte sich und auch Geschäftspartner interessierten sich für das Projekt. Das Unternehmen reduziert und kompensiert seinen CO2-Verbrauch und arbeitet damit klimaneutral und es ist nach EMAS zertifiziert.

Fleckenstein griff dabei auf die Beratung der LeaseRad GmbH zurück, einem Spezialanbieter auf diesem Gebiet. Mit dem “Jobrad” ermöglicht LeaseRad Unternehmen und Kommunen nun neue und steuerlich vergünstigte Mobilitätskonzepte mit Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das Unternehmen bietet Arbeitgebern einen Rahmenvertrag, Arbeitnehmer suchen sich dann ihre Wunschräder bei einem der Fahrradfachhändler aus, die das Jobrad-Konzept anbieten. Die Kosten können beliebig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, wobei der Mitarbeiter seinen Teil der Leasingrate durch eine Lohnumwandlung begleicht. „Fahrräder und E-Bikes sind hinsichtlich ihrer Anschaffungskosten und ihres Unterhalts um ein Vielfaches günstiger als PKW. Zudem ist das Fahrrad auf kurzen Strecken deutlich schneller und flexibler als das Auto“, so LeaseRad-Geschäftsführer Ulrich Prediger gegenüber der Presse. Einen ersten Kunden, der die neue Regelung des Bundesfinanzministeriums in Anspruch nimmt, hat Prediger bereits.


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