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Stellungnahme des nationalen CSR-Forums

Vor knapp zehn Monaten kam aus Brüssel die Mitteilung der Europäischen Kommission über eine neue CSR-Strategie. Nun hat sich das nationale CSR-Forum auf eine Position geeinigt und will diese im Herbst in Brüssel präsentieren. Die Stellungnahme formuliert Empfehlungen an die Bundesregierung und an die Europäische Kommission.

Berlin (csr-news) > Vor knapp zehn Monaten kam aus Brüssel die Mitteilung der Europäischen Kommission über eine neue CSR-Strategie. Nun hat sich das nationale CSR-Forum auf eine Position geeinigt und will diese im Herbst in Brüssel präsentieren. Die Stellungnahme formuliert Empfehlungen an die Bundesregierung und an die Europäische Kommission.

Eine Arbeitsgruppe des nationalen CSR-Forums hatte die Vorschläge aus Brüssel in den vergangenen Monaten genauer analysiert und bewertet. Die deutsche Position soll eine angemessene Beachtung in Europa finden, so eine der Zielsetzungen, aber auch mögliche Folgen aus dem Empfehlungsbericht sollten geprüft werden. Dabei haben sich die Teilnehmer des Forums auf vier Aspekte der Mitteilung der Europäischen Kommission geeinigt, „die von herausragender Bedeutung für die weitere Entwicklung der CSR-Debatte sind“, heißt es in der Stellungnahme. Dies sind eine zeitgemäße Definition des CSR-Begriffs, die Rolle der Politik und anderer Stakeholder, Transparenz, Monitoring und Reporting von CSR- und Nachhaltigkeitsinformationen sowie die Verbesserung von Selbst- und Koregulierungsprozessen. Der nun vorliegende Konsens ist das Ergebnis breiter Diskussionen der vergangenen Monate in einer noch nicht abgeschlossenen Debatte. So gibt es nach wie vor grundlegende Diskussionspunkte über, die bislang noch keine Einigkeit erzielt werden konnte. Dazu gehört beispielsweise der Umfang staatlicher Regulierung im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Hintergrund ist die Absicht der EU-Kommission für größere Unternehmen verpflichtende Elemente einzuführen.

Die EU-Kommission hat in ihrer Strategie eine neue Definition von CSR vorgeschlagen, die auf die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft abzielt. Diese Definition stützt sich im Wesentlichen auf international anerkannte Grundsätze und Leitlinien (beispielsweise OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die ISO 26.000). Unternehmen sind also aufgefordert, sich mir den Auswirkungen ihres unternehmerischen Handelns auseinanderzusetzen. Aus Sicht des CSR-Forums können diese Auswirkungen positiver oder negativer Art sein, weshalb Begriffe wie „Verantwortung“ und „Auswirkungen“ einer genaueren Spezifikation hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Reichweite bedürfen. Für die EU-Kommission bedeutet gesellschaftliche Verantwortung vor allem Respekt vor dem Gesetz und international anerkannter Grundsätze und Leitlinien, die Einhaltung tarifvertraglicher Bindungen sowie die Integration von CSR in das Kerngeschäft der Unternehmen. Diesem Verständnis folgt das CSR-Forum stellt aber klar, dass „Verantwortung nur gelebt werden kann, wenn deren Reichweite und Begrenzung klar sind“. Ausdrücklich begrüßt das Forum die von der EU-Kommission differenzierte Betrachtung von Groß- versus mittleren und kleineren Unternehmen.  Ausdrückliche Zustimmung auch hinsichtlich der Umsetzung von CSR. Die EU-Kommission sieht die Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von CSR-Strategien selbst in der Pflicht. Für die öffentliche Hand bedeutet dies die Schaffung von Aufmerksamkeit und die Sichtbarmachung unternehmerischen Engagements.

Kein Konsens konnte das Forum für die Einführung einer „Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen, die von den Unternehmen aller Branchen bereitgestellt werden“ erreichen. Während die Vertreter der Wirtschaft und der Bundesregierung darin keinen erfolgsversprechenden Ansatz sehen, wird der Vorschlag von Gewerkschaften, Verbraucherschützern und zivilgesellschaftlichen Organisationen begrüßt. Einigkeit bestand allerdings darin, dass auch unterhalb der Ebene gesetzlicher Regulierung eine Reihe sinnvoller Möglichkeiten besteht, die Qualität der Evaluierung von CSR-Maßnahmen zu verbessern.

Als Ergebnis seiner Diskussionen empfiehlt das CSR-Forum der Bundsregierung und der EU-Kommission Maßnahmen, die als geeignet betrachtet werden, „einen weiterführenden Beitrag zur nationalen und europäischen CSR-Diskussion zu leisten“. So wird der Bundesregierung empfohlen, die positiven Erfahrungen mit dem deutschen System der Sozialpartnerschaft sowie dem Modell der Partizipation und Kooperation von Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik aktiv in die europäische Diskussion einzubringen. Zudem sollte die Bundesregierung den aktuellen Stand der nationalen CSR-Strategie erheben und gegebenenfalls überarbeiten. Abschließend wird der Bundesregierung empfohlen, einen Prozess für die Umsetzung der Menschenrechts-Leitlinie der UN in Gang zu setzen.

Vertiefende Informationen zum Download:

  • Der Beschluss des Nationalen CSR-Forums.
  • Der Bericht der Arbeitsgruppe „Möglichkeiten und Grenzen der Evaluierung verantwortungsvoller Unternehmensführung“ des Nationalen CSR-Forums.

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