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Bundesregierung: CSR ist „operatives Geschäft“. Kein Druck auf Bundesunternehmen

Ob und wie Kodizes zur nachhaltigen Unternehmensführung in einem Unternehmen verankert werden, ist allein eine Entscheidung der Geschäftsführung und keine Entscheidung der Eigentümer. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel „CSR in Deutschland“ hervor. Der Hintergrund: Bisher hat kein Unternehmen mit Bundesbeteiligung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex unterzeichnet, den die Bundesregierung selbst unterstützt.

Berlin (csr-news) – Ob und wie Kodizes zur nachhaltigen Unternehmensführung in einem Unternehmen verankert werden, ist allein eine Entscheidung der Geschäftsführung und keine Entscheidung der Eigentümer. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (>> DS 17/10506) unter dem Titel „Corporate Social Responsibility in Deutschland“ hervor. Der Hintergrund: Bisher hat kein Unternehmen mit Bundesbeteiligung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex unterzeichnet, den die Bundesregierung selbst unterstützt. In Bezug auf diesen Kodex und ähnliche CSR-Initiativen und Normen heißt es in der Antwort der Regierung: „Die Entscheidung über die Anwendung der aufgeführten Initiativen gehört zum operativen Geschäft von Unternehmen, da sie die Unternehmenspolitik und -führung betreffen.“

Die bisherige Umsetzung des 2010 beschlossenen „Aktionsplan Corporate Social Responsibility“ beurteilt die Bundesregierung als gut. Bis Ende 2014 soll der Aktionsplan schwerpunktmäßig umgesetzt sein. Die Regierung verweist dabei insbesondere auf das ESF-Förderprogramm „Soziale Verantwortung im Mittelstand“, das zumindest zu einer Modifikation der ursprünglichen Planung beigetragen hat: Statt auf die im Aktionsplan genannte zentrale Informations- und Anlaufstelle setzt die Bundesregierung nun auf die regionale Vernetzung und dezentrale Anlaufstellen.

Einiges zu tun gibt es bei der Verankerung einer nachhaltigen Beschaffung in den Bundesbehörden: „Der Aufbau einer zentralen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren wurde zwischenzeitlich bereits in Angriff genommen“, heißt es in der Antwort. Beim Beschaffungsamt soll zudem eine webbasierte Internetplattform für nachhaltige Beschaffung angegliedert werden. Gut vorangekommen ist die nachhaltige Energiebeschaffung: Die obersten Bundesbehörden beziehen inzwischen fast zu 100 Prozent Ökostrom. Wenn der Vertrag für die Berliner Dienststelle des Verteidigungsministeriums Anfang 2013 umgestellt wird, sind es 100 Prozent.

Insgesamt verfolgt die Bundesregierung mit ihrer CSR-Förderung einen Ansatz, der einen vielseitigen Nutzen erbringen soll: „Gesellschaftlich verantwortliches Verhalten von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) fördert die Lösung gesellschaftlicher Probleme, trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei und kann die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Das gilt insbesondere auch für den Wettbewerb auf internationalen Märkten“, heißt es in der Stellungnahme.

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