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Grundsätze guter Verwaltung für Treuhandstiftungen

Berlin (csr-news) – Wenn sich Unternehmen längerfristig in der Gesellschaft engagieren, gründen sie dazu häufig eine Stiftung. Für solche mit einer kleineren Kapitalausstattung empfiehlt sich dabei die Rechtsform der Treuhandstiftung, von denen es nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftung mehr als 20.000 in Deutschland gibt und jährlich etwa 1.600 neu errichtet werden. Eine Treuhandstiftung wird durch Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder errichtet, der das Stiftungsvermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.

„Treuhandstiftungen haben ein besonderes Schutzbedürfnis: Sie sind – anders als rechtsfähige Stiftungen – nach der Errichtung veränderbar, unterliegen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht und sind einem möglichen Verlustrisiko bei Insolvenz des Treuhänders ausgesetzt“, so Katharina Knäusl, Leiterin der Münchner Stiftungsverwaltung und Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen, in einer Pressemitteilung aus Anlass der Vorstellung der „Grundsätze Guter Verwaltung von Treuhandstiftungen“. Der neue Kodex des Bundesverbandes definiert Qualitätsanforderungen an Verwalter und bietet Orientierung für Stifter. Der Kodex verlangt beispielsweise, dass Geschäftsführung und Gremien einer Treuhandstiftung mit ihren jeweiligen Kontrollfunktionen klar voneinander getrennt sind. Er betont das Recht zur späteren Umgestaltung der Treuhandstiftung in eine rechtsfähige Stiftung und die Möglichkeit zum Wechsel des Treuhänders.

Die Grundsätze Guter Verwaltung von Treuhandstiftungen im Internet:
www.stiftungen.org/ggt


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