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Bundesrat für Verbot von Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben

Bestimmte Wildtiere sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig nicht mehr im Zirkus gehalten werden. In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung forderte die Länderkammer ein Haltungsverbot für Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde und Affen, da in den Wanderzirkussen eine artgerechte Unterbringung nicht möglich sei. Tierschützer nannten ein Verbot “längst überfällig”.

Berlin > Bestimmte Wildtiere sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig nicht mehr im Zirkus gehalten werden. In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung forderte die Länderkammer ein Haltungsverbot für Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde und Affen, da in den Wanderzirkussen eine artgerechte Unterbringung nicht möglich sei. Tierschützer nannten ein Verbot “längst überfällig”.

Der Bundesrat bemängelte, dass die Wildtiere einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbringen müssten. Dies führe häufig zu Erkrankungen, Verhaltensstörungen und auch zu Todesfällen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass unter den Bedingungen eines reisenden Betriebes eine artgerechte Haltung von Wildtieren “praktisch nicht möglich ist”, heißt es in der Entschließung. Im Falle eines Verbots soll für bereits vorhandene Tiere in den Zirkussen eine Übergangsfrist gelten.

Bereits 2003 hatte der Bundesrat die Bundesregierung vergeblich aufgefordert, die sogenannte Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz auszuschöpfen und die Haltung der genannten Tierarten im Zirkus zu verbieten. Die etwa zehn größeren, einige mittlere und Kleinstzirkusse sowie 250 mitreisende Unternehmen werden seit 2008 über ein Zentralregister überwacht. In dem Register werden unter anderem Informationen zu behördlichen Auflagen gebündelt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Gerd Müller (CSU), rief die Länder auf, die Verordnung konsequenter umzusetzen. Zudem verwies er darauf, dass ein Wildtier-Verbot die Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit von Zirkusbetreibern und Tiertrainern beeinträchtige. Die Länder müssten zunächst “belastbare Erkenntnisse” bringen, wo Tiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten würden. Ein Ministeriumssprecher erklärte, erst dann könnten weitere Optionen geprüft werden, zu denen “in letzter Konsequenz auch ein Verbot bestimmter Wildtiere” gehören könnte.

Die Grünen forderten, den Beschluss der Länderkammer nun zügig umzusetzen. Die Aussage, ein Verbot würde einem Berufsverbot für Tierlehrer gleich kommen, überzeuge nicht, erklärte Undine Kurth, Sprecherin für Tierschutzpolitik der Bundestagsfraktion. Pony-, Hunde- und andere Tierdressuren blieben weiterhin möglich.

Der Deutsche Tierschutzbund erklärte, mit dem Bundesratsvotum sei endlich “ein Ende der Tierqual für diese Wildtierarten in Zirkussen abzusehen”. Die Tierschutzorganisation “Vier Pfoten” forderte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) auf, sich einer Verbotslösung nicht länger zu verweigern. Zugleich bemängelte die Organisation, dass Löwen und Tiger nicht verboten werden sollen. Um ihrer Forderung nach einem Wildtier-Verbot im Zirkus Nachdruck zu verleihen, sperrte die Tierrechtsorganisation PETA eine als Ministerin Aigner verkleidete Aktivistin vor dem Bundesrat in Berlin in einen engen Käfig.

In seiner Stellungnahme zum Tierschutzbericht der Bundesregierung für das Jahr 2011 mahnte der Bundesrat am Freitag an, bei der anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes weitere Initiativen der Länderkammer zu berücksichtigen. So soll etwa zur Lösung des Problems herrenloser Tiere eine Kennzeichnungspflicht von Hunden durch einen Chip eingeführt werden. Zudem soll geprüft werden, ob ein solcher Chip auch bei Katzen eingesetzt werden könnte.


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