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Missbrauch von Leiharbeit wird nur unzureichend geprüft

Der Missbrauch von Leiharbeit wird einem Zeitungsbericht zufolge nur unzureichend geprüft. Die für die Kontrolle der Verleihfirmen zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) setze derzeit knapp 100 Kontrolleure ein; das Verhältnis zwischen Prüfern und Leiharbeitskräften habe sich seit 2004 von eins zu 5000 auf eins zu 10.000 verschlechtert.

München > Der Missbrauch von Leiharbeit wird einem Zeitungsbericht zufolge nur unzureichend geprüft. Die für die Kontrolle der Verleihfirmen zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) setze derzeit knapp 100 Kontrolleure ein; das Verhältnis zwischen Prüfern und Leiharbeitskräften habe sich seit 2004 von eins zu 5000 auf eins zu 10.000 verschlechtert, wie die Grünen-Bundestagsfraktion laut der “Süddeutschen Zeitung” vom Mittwoch kritisiert. Demnach muss ein Kontrolleur im Schnitt 25 Betriebe mehr prüfen als noch vor ein paar Jahren. In Deutschland gibt es mittlerweile rund eine Million Leiharbeiter.

Neben der geringen Anzahl der Kontrolleure gebe es weitere Probleme, berichtete die “Süddeutsche Zeitung”, die aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen zitierte. Danach hat die BA kein Prüfrecht in Unternehmen, in denen Leiharbeiter beschäftigt sind. Sie kündige ihre Betriebsprüfungen in der Regel vorher an. Die zuständige Expertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Beate Müller-Gemmeke, kritisierte: “Die Kontrollen sind nicht effektiv genug. Die BA hat weder ausreichende Sanktionsmöglichkeiten noch Befugnisse noch Erfahrung in der Vor-Ort-Kontrolle.”

Seit Frühjahr gilt ein Gesetz, dass Arbeitnehmer besser vor Missbrauch schützen soll. Es erlaubt Mindestlöhne und soll den sogenannten “Drehtüreffekt” verhindern, der entsteht, wenn Firmen Beschäftigte erst entlassen und dann als Zeitarbeiter zu schlechteren Bedingungen wieder einstellen. Laut Antwort der Regierung auf die Anfrage der Grünen stieg die Zahl der Kontrolleure seit Mitte Juli um 25 auf knapp 100. Demnach gibt es knapp 18.000 Verleihfirmen für Arbeitskräfte in Deutschland. Und demnach ist für die richtige tarifliche Eingruppierung der Leiharbeiter in einer Verleihfirma der Betriebsrat zuständig. DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy monierte, “in 95 Prozent der Verleihfirmen existiert überhaupt kein Betriebsrat”.


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