Der Titel des Gesetzentwurfs für das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) könnte sperriger kaum sein: „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Dahinter verbirgt sich allerdings eine Absicht, die wegweisend für die Beschaffungspolitik der Länder werden könnte. Denn es sollen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zukünftig neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien gelten....
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