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OECD: Deutschland verbessert Korruptionsbekämpfung

In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren nach einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sichtbare Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung gemacht. Nach Ansicht der OECD müssen Unternehmen aber noch stärker verfolgt und bestraft werden.

Berlin > In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren nach einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sichtbare Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung gemacht. Der Bericht untersucht, wie erfolgreich ein Land das OECD-Abkommen zur Korruptionsbekämpfung von 1997 umsetzt. Seit der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2003 wurden in Deutschland Vergehen von sechs Unternehmen und fast 70 Privatpersonen juristisch verfolgt. Nach Ansicht der OECD müssen Unternehmen aber noch stärker verfolgt und bestraft werden.

Die OECD-Arbeitsgruppe „Auslandsbestechung“ unter Leitung von Neuseeland und Japan hat im Herbst letzten Jahres Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung, der Justiz und der Wirtschaft geführt. Deutschland wurde damit, seit seinem Beitritt im November 1998, bereits zum dritten Mal überprüft. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle zeigte sich erfreut, dass die Anstrengungen Deutschlands wahrgenommen werden. Brüderle: „Bestechung schwächt das Ansehen der Staaten und verfälscht den internationalen Wettbewerb. Wir werden diese Aufgabe auch weiterhin ernst nehmen und dafür eintreten, dass auch andere Staaten den Kampf gegen Auslandsbestechung verstärken“.

Die OECD-Arbeitsgruppe fordert weitere Anstrengungen von Deutschland zur Bekämpfung der Korruption. Insbesondere das Strafmaß wird als zu niedrig angesehen. Unternehmen werden derzeit mit einem Bußgeld von maximal einer Millionen Euro bestraft. Allerdings können auch die Gewinne von korruptionsbasierten Geschäften eingezogen werden. Dadurch ist es in Einzelfällen zu Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe gekommen. Weiterhin fordert die OECD den weiteren Ausbau von Präventionsmaßnahmen. Vor allem die Einführung eines Korruptionsregisters für die Vergabe öffentlicher Aufträge wird von der OECD empfohlen.

Die Hausaufgaben sind gemacht, dennoch gibt es keinen Grund sich zurückzulehnen. Der Aktionsplan-CSR der Bundesregierung aus dem letzten Jahr beinhaltet zwar Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, indem die OECD Leitsätze und der UN Global Compact ausdrücklich unterstützt werden, gleichzeitig wird die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nicht vorangetrieben. Deutschland hat diese zwar unterschrieben, bislang aber nicht ratifiziert. Der Grund: Die strafrechtliche Verfolgung der Abgeordnetenbestechung entspricht nicht den Anforderungen der UNCAC.

Den vollständigen OECD-Bericht in englischer Sprache gibt es hier.

Weitere Informationen zur UNCAC gibt es hier.


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