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Frauen in der Wirtschaft: Vereinfachtes Antragsverfahren für Projekte zur Frauenförderung

Die Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft führt ab März 2011 ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Förderung betrieblicher Modellprojekte ein. Modellvorhaben für die eine Fördersumme unter 100.000 Euro beantragt werden soll, können zukünftig jederzeit eingereicht werden. Durch die Umstellung zu einem einstufigen Auswahlverfahren, verkürzt sich zudem die Bearbeitungsdauer für kleinere Projekte, gibt die Bundesinitiative bekannt. Bislang mussten Anträge zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden und durchliefen eine zweistufige Prüfung. Für Projektanträge mit einem Fördervolumen über 100.000 Euro gilt weiterhin das Standardverfahren.

Ziel der Bundesinitiative ist eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation für Frauen. Förderungswürdige Projekte unterstützen Frauen bei der eigenständigen Existenzsicherung, bieten gleiche Aufstiegschancen, erleichtern die Beteiligung an der betrieblichen Weiterbildung, helfen Einkommensunterschiede auszugleichen oder verbessern die Work-Life-Balance. Die Zielsetzung und das Konzept eines Modellvorhabens sind die wesentlichsten Kriterien für die Beurteilung der Förderfähigkeit, aber auch Handlungsbedarf und Nachhaltigkeit werden bewertet. Die Bundesinitiative wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und dem deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelt.

Das vereinfachte Antragsverfahren:

Projektanträge für Modellvorhaben mit einem Fördervolumen bis 100.000 Euro werden beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht. Das BVA vergibt Zugangsdaten zu einer Online-Datenbank in der die Antragsunterlagen direkt bearbeitet werden. Der Antrag umfasst eine Projektbeschreibung und einen Finanzplan, beide Dokumente stehen auch auf der Website der Bundesinitiative zur Vorab-Ansicht bereit. Die fertig gestellten Anträge müssen zudem im Original per Post an das BVA geschickt werden. Die anschließende inhaltliche und finanztechnische Prüfung führt direkt zum abschließenden Bescheid. Die Bundesinitiative bietet interessierten Projektanbietern im Vorfeld telefonische Kurzberatungen und Workshops an.

Weitere Informationen und Kontakte:

  • Alle Informationen zum Verfahren unter: www.bundesinitiative-gleichstellen.de
  • Anforderung der Zugangsdaten für Projektanträge: 0228/99358-4121, esf-gleichstellen@bva.bund.de,
  • Beratung für interessierte Projektanbieter: 030/39927-3334, regiestelle@bundesinitiative-gleichstellen.de

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