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Unsicher Beschäftigte fühlen sich ausgeschlossen von Gesellschaft

Berlin > Leiharbeiter und befristet Beschäftigte fühlen sich schlechter in die Gesellschaft integriert als unbefristet Beschäftigte. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag in Berlin vorstellte. Am stärksten empfinden demnach Selbstständige, ein vollwertiger Teil der Gesellschaft zu sein.

Ein fehlendes Integrationsempfinden wirkt sich laut der Studie negativ auf die Betroffenen selbst und auf die Allgemeinheit aus. Die Arbeitnehmer fühlten sich eher physisch und psychisch angeschlagen. Das Empfinden fördere außerdem aggressives und strafbares Verhalten und verringere die Motivation, anderen zu helfen und sich sozial und politisch zu engagieren.

Unter den Menschen mit Arbeit fühlten sich die Leiharbeiter am wenigsten als Teil der Gesellschaft. Das hänge vermutlich damit zusammen, dass gerade sie sich “im sozialen Vergleich mit Festangestellten häufig als ‘Arbeitnehmer zweiter Klasse’ sehen”, vermuten die Wissenschaftler. Die Betroffenen übten oftmals die gleiche Arbeit wie Festangestellte aus, würden aber in Bezug auf Entlohnung, Urlaub oder betriebliche Zusatzleistungen häufig nicht gleich behandelt.

Befristet Beschäftigten fühlen sich laut der Studie zwar besser integriert als Leiharbeiter, jedoch weniger gut als Selbstständige und solche im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Vermutlich liege das daran, dass es den Betroffenen schwerer falle, “den eigenen Lebensverlauf zu planen und zu steuern”.

Von krisenbedingten Einbrüchen abgesehen, haben laut IAB Leiharbeit und befristete Beschäftigungen im Laufe der vergangenen eineinhalb Jahrzehnte kontinuierlich zugenommen. Von 1996 bis 2010 habe sich der Anteil der Leiharbeiter unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 0,6 auf 2,9 Prozent erhöht und damit fast verfünffacht. Die Zahl der Befristungen sei im gleichen Zeitraum von 4,7 auf 8,9 Prozent gestiegen. Mittlerweile erfolge etwa die Hälfte aller Einstellungen zunächst auf Basis eines befristeten Vertrags.


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