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SPD: Nationale Kontaktstelle der OECD in Deutschland schlecht aufgestellt

Berlin > Die Nationale Kontaktstelle (NKS), die eine wichtigen Beitrag zur Umsetzung der „Leitsätze für der multinationale Unternehmen“ der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD), ist in Deutschland schlecht aufgestellt. In 10 von 16 Fällen werden Beschwerden abgelehnt. Damit nehme die deutsche NKS weltweit einen Spitzenplatz ein, heißt es in einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Die Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als Chance für einen stärkeren Menschenrechtsschutz nutzen“ (17/4668). Einen Grund sehen die Antragsteller darin, dass die NKS im Bundeswirtschaftsministerium in der Abteilung für Auslandsinvestitionen angesiedelt ist. „Es ist schwer vorstellbar, dass die für Wirtschaftsförderung zuständige Stelle Beschwerden unabhängig von Interessenskonflikten bearbeiten soll.“ Der NKS sollen Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden. Mögliche Verstöße werden im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem betreffenden Unternehmen erörtert; festgestellte Verstöße werden veröffentlicht. Dazu sei eine unabhängige Struktur und die Verpflichtung der NKS auf Mindeststandards sinnvoller, so die SPD.

Zugleich kritisieren die Antragsteller, dass die Menschenrechte bisher nur Eingang in die Allgemeinen Grundsätze der OECD-Leitsätze fanden. Wenn es dort heiße, dass Unternehmen „die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren sollten, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und Engagements der Regierung des Gastlandes“, verkenne diese Formulierung die internationale Gültigkeit der Menschenrechte und bleibe hinter bereits akzeptierten Standards gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung zurück.

In dem Antrag spricht sich die SPD für eine stärkere Einbeziehung der unternehmerischen Verantwortung in der Lieferkette aus. Derzeit werde diese von den OECD-Leitsätzen nur dann eingefordert, wenn ein direkter Investitionsbezug nachweisbar sei. „Dieser Investment-Nexus wurde 2003 durch den für die Interpretation der OECD-Leitsätze zuständigen Investitionsausschuss der OECD eingeführt, nachdem bei der Überarbeitung der Leitsätze im Jahr 2000 deren Reichweite unter bestimmten Voraussetzungen bereits auf Zulieferbetriebe ausgedehnt worden war.“ Dagegen sollten die Leitsätze über den Investitionsbezug hinausgehend auf die Lieferkette angewendet werden können.

Nach den Forderungen der Antragsteller soll die Bundesregierung zudem bei Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, für die Unterzeichnung der OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen werben, die Verankerung existenzsichernder Löhne als Maßstab verantwortungsvollen unternehmerischen Handels fördern und einen Beitrag dazu leisten, dass die OECD-Leitsätze in den Unternehmen bekannter und akzeptiert werden.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte bereits einen ähnlichen Antrag (17/4196) gestellt, mit dem sie bei der Überarbeitung der „Leitsätze für der multinationale Unternehmen“ die Unternehmensverantwortung stärker verankern will. Dort heißt es, die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen solle nicht wie bisher nur im Grundsatzkapitel erfasst, sondern in einem eigenen Kapitel konkretisiert werden.

Die OECD hatten die im 1976 verabschiedeten Leitsätze für multinationale Unternehmen zuletzt im Jahr 2000 umfassend überarbeitet. Sie gelten neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact als wichtiges Instrument zur verantwortungsvollen Gestaltung der wirtschaftlichen Globalisierung. Die Leitsätze beschäftigen sich unter anderem mit der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, dem Umweltschutz, der Korruptionsbekämpfung und dem Verbraucherschutz. Die Vertragsstaaten haben Nationale Kontaktstellen (NKS) eingerichtet, denen Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Mögliche Verstöße werden im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem betreffenden Unternehmen erörtert; festgestellte Verstöße werden veröffentlicht. Unterzeichnet wurden die Leitsätze von den 33 OECD-Mitgliedsstaaten sowie Ägypten, Argentinien, Brasilien, Estland, Lettland, Litauen, Marokko, Rumänien und Peru.

Der Antrag zum Download.


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