Leipzig > Deutschland muss sich entscheiden, ob es private Glückswetten zulassen oder aber insgesamt konsequent gegen Wett- und Spielsucht vorgehen will. Ein solches Konzept müsse sämtliche Wettbereiche umfassen, urteilte am Mittwochabend das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit erzielten private Anbieter einen wichtigen Zwischenerfolg gegen die staatlichen Lotto-Monopole. Ob danach die bisherigen deutschen Regeln den entsprechenden EU-Anforderungen gerecht werden, entschieden die Leipziger Richter allerdings noch nicht. (Az: 8 C 14.09 und 15.09)
Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag sind Lotterien ...
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