Jakarta > Das Verfassungsgericht Indonesiens hat die Beschwerde der nationalen indonesischen Industrie- und Handelskammer KADIN sowie anderer Unternehmerverbände gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Corporate Social Responsibility zurückgewiesen. Mit einer Anpassung des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 20. Juli 2007 wurden gemäß Artikel 74 alle im Rohstoffsektor tätigen oder natürliche Ressourcen beeinträchtigenden Gesellschaften verpflichtet, sich in der Corporate Social Responsibility zu engagieren und die entsprechenden Kosten zu budgetieren. KADIN und anderer Unternehmerverbände hatten argumentiert, ...
Dieser Artikel ist Bestandteil unseres mehr als 4000 Artikel umfassenden exklusiven Online-Bereichs, der Ihnen bei einer Partnerschaft im Corporate Social Responsibility-Netzwerk vollständig zur Verfügung steht. Darin enthalten ist das Abonnenment unseres CSR MAGAZINS.