Nachrichten

Diageo unterzieht Alkoholwerbung freiwilliger Vorprüfung

Wiesbaden > Zwei betrunkene 14-jährige landeten am Wochenende nach exzessivem Alkoholgenuss in einem Landshuter Krankenhaus. Ein 14-jähriger Junge hatte fast eine Flasche Wodka getrunken. Bei einem 14- jährigen Mädchen wurden 1,54 Promille Alkohol im Blut festgestellt, nachdem sie sich beim Zerschlagen einer Glasscheibe Schnittverletzungen zugezogen hatte. Eine Häufung solcher Ereignisse und die öffentliche Diskussion über das „Koma-Saufen“ hat die Politik auf den Plan gerufen. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing hat sich den Kampf gegen den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen auf ihre Fahnen geschrieben. Jetzt lobte Bätzing einen Spirituosen-Hersteller, der für die Wirkung seiner Werbung in besonderer Weise Verantwortung übernimmt: “Die freiwillige Vorprüfung durch Diageo ist ein vorbildlicher Schritt in Richtung einer effizienten Selbstkontrolle. Eine solche funktioniert nur dann, wenn sie öffentlich bekannt ist und praktiziert wird. Deshalb kann ich Diageos Mitbewerbern eine Nachahmung nur empfehlen“, sagte die Bundesdrogenbeauftragte.

Diageo Deutschland, Tochter des weltweit führenden Herstellers von Premiumspirituosen, unterzieht seine Werbekampagnen seit diesem Monat freiwillig einer Vorprüfung durch den Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft ZAW. Die Experten aus der ZAW-Rechtsabteilung prüfen die Einhaltung der Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke. Dabei geht es besonders darum, dass sich Werbung für Alkohol nicht an Kinder und Jugendliche richtet oder missbräuchliches Konsumverhalten fördert. Das noch nicht veröffentlichte Kampagnenmaterial übermittelt Diageo für die Prüfung in elektronischer Form an die ZAW, die innerhalb weniger Tage ein Gutachten zu der Kampagne erstellt. Das Ganze funktioniert nach den Erfahrungen von Diageo schnell und unkompliziert.

Bei Diageo regelt ein Marketing-Kodex, wie eine verantwortungsvolle Alkoholwerbung aussehen soll. Marketingaktivitäten dürfen sich danach niemals an Personen unter 18 Jahren richten – auch nicht in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig wäre. Konkret bedeutet dies: Werbung darf keine jugendaffinen Situationen darstellen oder jugendtypische Sprach- oder Musikstile verwenden. Werbung in jugendaffinen Medien schließt der Kodex gleichfalls aus. Bei den für Werbekampagnen genutzten Medien müssen 75 Prozent der Nutzer über 18 Jahre alt sein. In der Markenwerbung trinkend gezeigte Personen müssen auch nach dem optischen Eindruck 25 Jahre oder älter sein. Unzulässig ist es nach diesem Kodex, Alkoholabstinenz in ein negatives Licht zu rücken oder den Eindruck zu erwecken, dass der Alkoholkonsum die gesellschaftliche Akzeptanz oder den sexuellen Erfolg steigert. „Wir sind überzeugt, dass Markenwerbung, die ein verantwortungsbewusstes Trinken als einen entspannenden, geselligen und genussvollen Teil des Lebens zeigt, eine wichtige Rolle zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol spielt“, heißt es in dem Diageo-Kodex.

Diageo unterstützt zudem Jugendschutzprogramme wie die „Initiative 18+“ und fördert über die „Diageo Foundation“ Aufklärungsmaßnahmen über Alkohol und Schulungen für Servicepersonal. In Bezug auf die freiwillige Selbstkontrolle durch die ZAW wollen andere Hersteller dem guten Beispiel folgen.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner