Nachhaltigkeit von Gesetzesfolgen muss künftig umfassender dargestellt werden
Die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens müssen nach Auffassung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung umfassender als bisher dargestellt werden. Vor allem müsse klar werden, wie sie sich auf die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auswirken, heißt es in einer Empfehlung des Gremiums, das entsprechende Änderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vorschlägt.
"Gesetzesfolgen" sind dem bisherigen Wortlaut der GGO zufolge die "wesentlichen Auswirkungen" eines Gesetzes. Umfassend dargelegt würden in der Praxis ...
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