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Ein neuer Gesellschaftsvertrag zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – Interview mit Dr. Michael Bürsch

Berlin > “Meine Vision ist ein neuer Gesellschaftsvertrag zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft”, sagt Dr. Michael Bürsch. Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Neumünster leitet den Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement” im Deutschen Bundestag und war in der 14. Legislaturperiode Vorsitzender der Enquete-Kommission “Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements”. Bürsch ist u.a. Gründungsmitglied der Sparkassen-Initiative “für mich, für uns, für alle”. Die Fragen an ihn stellte Achim Halfmann:

CSR NEWS: In unserer Gesellschaft wird derzeit die Verantwortung zwischen dem Staat, seinen Bürgern und den Unternehmen neu verteilt. Woran sollte sich bemessen, wer welche Verantwortung für das Gemeinwesen trägt?

Dr. Bürsch: Ich bin davon überzeugt, dass wir die großen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen, wie die Gestaltung der Globalisierung, den demographischen Wandel oder die Integration von Migrantinnen und Migranten, nur mithilfe einer neuen Verantwortungsteilung zwischen Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft bewältigen können. Der Maßstab dafür, wie diese Verantwortung aufgeteilt wird, müssen die Bürgerinnen und Bürger und ihr Wohlergehen sein.

Lassen Sie mich diese Vision an zwei konkreten Beispielen festmachen: Das Unternehmen Betapharm kümmert sich mit der Initiative „Der bunte Kreis“ um die Betreuung kranker Kinder nach deren Entlassung aus dem Krankenhaus. Oder ein Verein bemüht sich durch Straßenfeste und einen Boxclub für Jugendliche um die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Beide Formen des bürgerschaftlichen Engagements – sei es nun Corporate Citizenship oder das klassische Engagement – setzen da an, wo staatliche Leistungen nicht sinnvoll oder möglich sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Staat sich aus der Gesundheits- und Integrationspolitik oder anderen originär staatlichen Aufgaben zurückziehen kann. Der Sozialstaat hat die Aufgabe, seinen Bürgerinnen und Bürgern ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, unabhängig von thematischen Konjunkturen des bürgerschaftlichen Engagements. Unternehmen und Engagierte dürfen mit ihrer Tätigkeit auch nicht zum Lückenbüßer für einen sich zurückziehenden Staat werden. Es geht viel mehr um eine partnerschaftliche und komplementäre Verantwortungsteilung zwischen den drei Sektoren: Der Staat ermöglicht es der Bürgergesellschaft und Wirtschaftsunternehmen dort Verantwortung zu übernehmen, wo sie besser und wirkungsvoller handeln können.

CN: Welche Rahmenbedingungen kann der Staat setzen, um gesellschaftliche Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility) zu fördern?

Dr. Bürsch: Es gibt das Schlagwort des Aktivierenden Staates, also kein allgegenwärtiger, alles regelnder Staat, sondern ein Moderator und Aktivator, der die Selbstregulierungspotentiale der Gesellschaft fördert und die notwendigen Freiräume für Engagement und die Wahrnehmung von Unternehmensverantwortung schafft. Konkret kann der Staat die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen meines Erachtens folgendermaßen fördern:

Er sollte die Attraktivität von CC-Aktivitäten im unternehmerischen Kerngeschäft steigern. So kann die Politik durch die Verschärfung der Prospekthaftung und die Überprüfung von CSR oder CC-Siegeln es Verbrauchern erleichtern, sich ein verlässliches und vergleichbares Bild von den jeweiligen „CC-Leistungen“ der Unternehmen zu machen und danach Kaufentscheidungen zu treffen.

Ähnlich wie in Großbritannien kann der Staat die Vergabe öffentlicher Aufträge neben Kriterien wie Kosten und Qualität auch an CC-Aktivitäten von Unternehmen knüpfen.

Hält man sich vor Augen, dass das Thema Unternehmensverantwortung in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckt, so ist es grundlegend, den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zu fördern: Welche Verantwortung haben Unternehmen, Staat und Zivilgesellschaft in einer veränderten Gesellschaft? Wo liegt der unternehmerische, gesellschaftliche und zivilgesellschaftliche Nutzen von CC? Diese Fragen verlangen nicht nur nach Antworten, sondern vor allem nach einer Diskussion. Eine solche kann der Staat durch die Förderung von Instituten, Organisationen und Denkfabriken fördern.

CN: Wie “gut” sind die Bundesregierung und die Bundesbehörden, wenn sie selbst als Corporate Citizen betrachtet werden?

Dr. Bürsch: Auch wenn es bei Corporate Citizenship in erster Linie um das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen geht, können auch Regierungen und Behörden – neben der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen – als Corporate Citizens agieren. Das beweist bspw. die Strategie für eine nachhaltige Entwicklung der britischen Regierung, die im Jahre 1999 ins Leben gerufen wurde. Teil der Strategie ist ein Aktionsplan für nachhaltiges Wirtschaften von Behörden und öffentlichen Einrichtungen. So wird bei der Arbeit und in der Zulieferkette auf geringe CO2-Emissionen, Abfallvermeidung, Wassereffizienz und andere Nachhaltigkeitskriterien geachtet.

Die Bundesregierung und die Bundesbehörden haben noch nicht die Möglichkeiten entdeckt, Corporate Citizens zu sein. Dabei könnten Appelle von politischer Seite an die Unternehmen, sich bürgerschaftlich zu engagieren, gerade dann an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn staatliche Institutionen als Arbeitgeber und Marktakteure mit gutem Beispiel vorangingen.

CN: Derzeit wird das öffentliche Vergaberecht neu gestaltet. Sollten darin Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsprüfung bei der Beschaffung verankert werden?

Dr. Bürsch: Meines Erachtens wäre eine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsstandards im öffentlichen Beschaffungswesen ein deutlicher Schritt nach vorne. Auch wenn die Vergabe von Aufträgen aufgrund von Nachweispflichten komplizierter wird und die Kosten steigen, halte ich den Ansatz für richtig. Egal ob bei der Einhaltung von Umweltstandards oder dem Verzicht auf Kinderarbeit im Produktionsprozess, hier muss der Staat mit gutem Beispiel voran gehen. Ich bin davon überzeugt, dass dies auf lange Sicht der beste und günstigste Weg ist.

CN: Braucht Corporate Social Responsibility gesetzliche Regelungen?

Dr. Bürsch: Gesellschaftlich verantwortliches Handeln kann nicht verordnet werden. Nur wenn Unternehmen erkennen, dass ihnen ihr Engagement auch im Kerngeschäft einen Nutzen bringt, werden sie Corporate Citizenship ernst nehmen und freiwillig konsequent umsetzen. Hiervon sind deutsche Unternehmen noch sehr weit entfernt. Laut einer Studie des Centrums für Corporate Citizenship Deutschland (CCCD) zum gesellschaftlichen Engagement von Unternehmen in Deutschland und den USA erwarten hierzulande nur 40 Prozent der Unternehmen einen positiven wirtschaftlichen Effekt von ihrem Engagement. Insofern sollten gesetzliche Regelungen nicht im Vordergrund stehen. Ähnlich wie auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements denke ich jedoch, dass die Politik Gesetze erlassen kann, die Engagement erleichtern und attraktiver machen – es geht also eher um hilfreiche Rahmenbedingungen und Anreize als um gesetzliche Regelungen.

CN: Hinkt der Mittelstand bei der Corporate Social Responsibility hinterher?

Dr. Bürsch: Eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung zeigt, dass sich über 80 Prozent der untersuchten mittelständischen Unternehmen gesellschaftlich engagieren. Insbesondere in ihrer lokalen Umgebung spielen die Mittelständler eine wichtige Rolle – ohne sie würden zahlreiche Sportereignissen und Kulturveranstaltungen nicht stattfinden, manch ein Verein oder eine Organisation könnte nicht bestehen. Im Unterschied zu vielen amerikanischen Unternehmen und manchen großen Firmen hierzulande, folgen sie bei ihrem Engagement allerdings selten einer mit ihrem Kerngeschäft verknüpften Strategie.

Kurz: Viele mittelständische Unternehmen engagieren sich als Sponsor, betreiben aber kein strategisches Corporate Citizenship; sie lassen die wirtschaftlichen Potentiale ihres Engagements ungenutzt. In der bereits zuvor angesprochenen Studie des CCCD gaben lediglich 11 bzw. 15 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen an, bei ihrem Engagement einem strategischen Aktionsplan zu folgen. Hier gibt es noch ein enormes Potential.

CN: Wo liegt Ihr eigener Schwerpunkt in Ihrem Engagement für die Corporate Social Responsibility? Welche Themen werden Sie aufgreifen?

Dr. Bürsch: Meine Vision ist ein neuer Gesellschaftsvertrag zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Bezogen auf Corporate Citizenship bedeutet das für mich als Politiker, einen Beitrag dahingehend zu leisten, das Thema gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen stärker in den politischen und öffentlichen Diskurs einzubringen. Das hat mit der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ 1999 begonnen – im Abschlussbericht gibt es ein Kapitel zu Corporate Citizenship – und setzt sich derzeit im parlamentarischen Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement fort; dort haben wir uns Anfang 2007 mit dem Thema beschäftigt. Darüber hinaus bemühe ich mich um den Austausch zwischen Unternehmensvertretern in Deutschland, die sich praktisch mit Corporate Citizenship beschäftigen, und versuche, das Thema an die nächste Generation der Führungskräfte, die heutigen Studentinnen und Studenten, heranzutragen.

CN: Herzlichen Dank!

Das Skript von Dr. Michael Bürsch: “Leitbild lebendige Bürgergesellschaft. Plädoyer für einen neuen Gesellschaftsvertrag zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft” steht auf der Website des CCCD zum Download zur Verfügung.


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