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Bundesregierung unterstreicht Gewicht der CSR-Empfehlungen des Rates

Die Bundesregierung hat sich erstmals zu den Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung zu Corporate Social Responsibility (CSR) geäußert. Die Ratsempfehlungen fanden demnach bereits Eingang in die Bundespolitik und gelten als Basis für weitere Aktivitäten.

Das geht aus einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kajo Wasserhövel, an den Vorsitzenden des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Dr. Volker Hauff, hervor. Mit den im vergangenen September veröffentlichten CSR-Empfehlungen bezog der Rat Position zu den sich ändernden Rollen von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik unter den Bedingungen einer globalisierten Welt und den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung. Der Bundesregierung empfahl der Rat, die Herausforderung CSR anzunehmen, den Ordnungsrahmen neu zu bestimmen und dem deutschen CSR-Profil Konturen zu verleihen. Weitere Empfehlungen richteten sich an die Wirtschaft.

In seinem Schreiben an den Ratsvorsitzenden unterstreicht Staatssekretär Wasserhövel, dass die Bundesregierung einige der Empfehlungen direkt aufgegriffen habe. Als konkrete Ansprechpartnerin für alle Belange rund um CSR etwa habe die Gruppe „Soziales Europa“ im BMAS die Arbeit aufgenommen. Zudem habe die Bundesregierung dem Thema während der EU-Ratspräsidentschaft und während des deutschen G8-Vorsitzes auf internationalem Parkett Gewicht verliehen.

Wasserhövel kündigte ein transparentes CSR-Konzept der Bundesregierung an. Dazu sei auch die Einsetzung eines CSR-Forums mit den relevanten Akteuren geplant. Außerdem sollen die bisherigen Aktivitäten der einzelnen Bundesministerien gebündelt werden. Das BMAS will als federführendes Bundesressort diesen Prozess verschiedener Akteure moderieren und Anreize für die Verbreitung von CSR in Deutschland und im internationalen Rahmen schaffen. Kernaufgabe der Politik sei es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass vorbildliches Engagement durch verschiedene Instrumente sichtbar wird, heißt es in dem Schreiben.

Und weiter: „Für uns steht fest, dass Staat und Politik in der Verantwortung bleiben, gesetzliche Regelungen zu schaffen und durchzusetzen, damit soziale, ökologische und gesellschaftliche Ziele erreicht werden. Es steht aber auch fest, dass die Erwartungen an Unternehmen zunehmen, dass sie ihrer Verantwortung für die Gesellschaft und Umwelt gerecht werden.“ Pflicht und Kür – beides müsse stimmen, so der Staatssekretär. Er hoffe, dass der Rat für Nachhaltige Entwicklung seine Expertise und Erfahrungen in diesen Prozess einbringen werde.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wertet das Schreiben des Staatssekretärs als wichtiges Zwischensignal auf dem Weg zu einer CSR-Politik der Bundesregierung. Das Aufgreifen der Ratsempfehlungen mache deutlich, dass die Regierung diese Empfehlung sehr ernst nehme und darin eine Basis für weitere Aktivitäten sehe.

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http://www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuell/news/2007/17-10_02/content.html


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