Berlin, den 05.10.2007 – Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Ermittlungen gegen Siemens wegen Korruptionsverdacht im Unternehmensbereich Communications (Com) gegen Zahlung von 201 Mio. Euro eingestellt. Gegenstand der Ermittlungen waren zweifelhafte Zahlungen in Höhe von rund 450 Mio Euro. Die Siemens AG hat in einer Presseerklärung ihre Verantwortung für das Fehlverhalten im Bereich Com ausdrücklich anerkannt.
Transparency International Deutschland hält den Betrag von 201 Mio. Euro für unangemessen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sind davon 1 Mio. Euro eine Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und 200 Mio. Euro eine „Gewinnabschöpfung“. Während das OWiG eine höhere Geldbuße nicht vorsieht, entspricht der Betrag von 200 Mio. Euro vermutlich nicht annähernd dem Gewinn, den Siemens aus den mit 450 Mio. Euro zweifelhaften Geldern gekauften Aufträgen bezogen hat. Bezogen auf ein extrapoliertes Auftragsvolumen ist der anzunehmende Gewinn vermutlich wesentlich höher als 200 Mio. Euro.
Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: „Von Strafe und Abschreckung kann nicht die Rede sein, wenn nur Teile des Gewinns abgegeben werden müssen. Unternehmen, die mit Korruption Geschäfte machen, müssen spürbar bestraft werden.“
Transparency Deutschland fordert seit langem Maßnahmen gegen Korruption, die zur Abschreckung bei Unternehmen führen. Dazu könnten das OWiG und die „Gewinnabschöpfung“ gehören. Allerdings müsste dazu die Strafgrenze des OWiG drastisch heraufgesetzt werden und die Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung konsequent angewandt werden bis die grundsätzlichen Widerstände gegen ein Unternehmensstrafrecht überwunden sind.
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Knapp im Aus. Ökonomische Überlegungen müssen nicht immer Maßstab normativer Entscheidungen sein, manchmal helfen sie jedoch in die richtige Richtung zu denken. Das ist in diesem Fall versäumt worden. Systematische Spielregeln sehen anders aus.