Nachrichten

„Wirtschaftskriminalität ist ein Geschäftsmodell!“

„Wirtschaftskriminalität ist ein Geschäftsmodell!“

Ein Bericht der dnwe Tagung in Berlin

Diese Aussage war die überraschende wie provozierende Antwort des Wirtschaftsethikers Josef Wieland auf die Frage, was Wirtschaftskriminalität denn im Kern ausmache. Mit einer solchen Definition waren sicherlich nicht alle 120 Teilnehmer der diesjährigen Tagung des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik (DNWE) einverstanden. Unter dem Titel „Wirtschaftskriminalität und Ethik“ zeigte sich während der dreitägigen Veranstaltung vom 22. bis 24. März immerhin eine breite Einigkeit darüber, dass Wirtschaftskriminalität ein lange vernachlässigtes und in seinem tatsächlichen Ausmaß weitgehend unbekanntes Problem darstellt. Dem DNWE gelang es, mit einem umfassenden Tagungsprogramm dieses hochbrisante Thema aus allen relevanten Perspektiven zu beleuchten: Neben zahlreichen Wissenschaftlern, die sich strafrechtlich, kriminologisch, ökonomisch sowie wirtschaftsethisch mit Erklärungs- und Lösungsperspektiven beschäftigten, referierten und diskutierten auch viele Experten aus der Praxis über die deutlich zunehmende Bedeutung des Themas.
Beispielsweise konnte die Podiumsdiskussion zum Berliner Bankenskandal, die von der Studierendenorganisation des DNWE – sneep – veranstaltet wurde, nicht aktueller sein: Just einen Tag vor Tagungsbeginn hatte das Berliner Landgericht im Schlüsselprozess um die Berliner Bankenaffäre den früheren CDU-Politiker und Manager Klaus Landowsky zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Untreue verurteilt. Neben solchen derzeit sehr prominenten Fällen der Wirtschaftskriminalität war es ausdrückliches Ziel der Veranstalter das Thema in seiner Breite zu diskutieren. So standen neben Korruption und Vetternwirtschaft auch Betriebskriminalität, Produktpiraterie und Bilanzfälschung auf der Tagesordnung.
Einen weiten Überblick über das Ausmaß und die Bedeutung von Wirtschaftskriminalität in Deutschland gab Jörg Zierke vom Bundeskriminalamt: Während im Jahre 2005 von rund 6,4 Millionen polizeilich erfassten Straftaten nur 1,4 % der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen waren, verursachte dieser relativ geringe Anteil mit 4,2 Milliarden Euro doch die Hälfte des Gesamtschadens aller erfassten Delikte. Gleich mehrere Experten betonten angesichts zunehmender Fallzahlen, dass dies noch kein Urteil über eine gestiegene Schärfe des Problems zuließe. Vielmehr spreche einiges für eine Verschiebung in der Sichtbarkeit – heraus aus dem Dunkelfeld. Dieses mache jedoch nach wie vor einen erheblichen Anteil aus, weil viele Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden eine Anzeige scheuten.
Angesichts der faktischen Tabuisierung hat es die Wissenschaft schwer, über wirtschaftskriminelle Zusammenhänge gültige Aussagen zu treffen. Trotzdem präsentierten Forscher auf der Tagung interessante Modelle beispielsweise über die Profile der Täter. Der Kriminologe Hendrik Schneider erklärte, warum Wirtschaftsstraftäter typischerweise sozial unauffällig sind und biographisch erst relativ spät straftätig werden. Mit „personalen Risikofaktoren“ und „Neutralisierungsstrategien“, also Denkweisen zur Beibehaltung des Unrechtsgefühls erklärte er, wie es dazu kommt, dass „günstige Gelegenheiten“ ergriffen werden. Neben dem individuellen Fehlverhalten thematisierten auch viele Beiträge der Tagung die Strukturen und Kulturen in Unternehmen und Branchen, die zum kriminellen Verhalten beitragen.
Die praktische Bedeutung der Organisationsgestaltung wurde schließlich hinsichtlich der Lösungsperspektiven deutlich. Neben Möglichkeiten der besseren Aufdeckung etwa durch „Whistleblowing“ plädierten vor allem die Vertreter aus der Wirtschaftsprüferpraxis für spezielle Überwachungs- und Kontrollsysteme, sog. Compliance-Programme. Dieter John von KPMG beispielsweise stellte deren „Fraud Management“-Konzept vor. Auf die Grenzen rein organisatorischer Maßnahmen machte indessen Josef Wieland aufmerksam. Er wies darauf hin, dass berüchtigte Fälle wie Enron oder Siemens vor ihren Krisen für ihre beispielhaften Codes of Conduct (Verhaltenskodizes) bekannt waren. Daher sollten weiche Faktoren wie vorbildliches Führungsverhalten, Werte und Unternehmenskultur nicht unterschätzt werden. Caspar von Hauenschild von der Anti-Korruptions-Initiative Transparency International spitzte diesen Gedanken zu der Forderung nach institutionalisierten Emotionen zu: Nur wenn die Täter den „Schmerz“ ihres Fehlverhaltens auch wirklich (emotional) spürten, könnte man unternehmensintern nachhaltige Lösungen erwirken.
Allerdings wurde auch deutlich: Zahlreiche rechtliche und strukturelle Defizite verringern eher den Anreiz für Unternehmen, sich mit der Einführung tief greifender Werte- und Integritätssysteme zu beschäftigen. Beispielsweise führen die sehr begrenzten Ressourcen des Bundeskriminalamtes dazu, dass nur wenige große Fälle in Deutschland überhaupt parallel bearbeitet werden können. Ferner setzt das deutsche Rechtssystem, welches nur ein individuelles, aber kein Unternehmensstrafrecht mit Organisationsverschulden vorsieht, keine ausreichenden Anreize für Unternehmen, sich systematisch um die kriminellen Handlungen einzelner Managern zu kümmern. So müssen viele Unternehmen doch erst in die Krise gelangen, ehe sich bei ihnen grundlegend etwas ändert.
Da die Aufdeckung und die Strafverfolgung von Wirtschaftsstraftaten in Deutschland nach wie vor so schwierig sind, machte die Tagung an vielen Stellen deutlich, dass letztlich die Prävention ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität darstellt. Dazu zählen unternehmensinterne Maßnahmen wie die Einrichtung von Ombudsleuten, des Vier-Augen-Prinzips oder des Rotationsprinzips. Aber auch erst langfristig wirksame Maßnahmen wie eine entschiedene unternehmensethische Aus- und Weiterbildung wurden vorgeschlagen. Der Vorsitzende des DNWE Albert Löhr machte schon zu Beginn der Tagung klar, dass die Lösung nicht heißen kann: entweder Recht oder Moral. Vielmehr gelte es, die Möglichkeiten und Grenzen eines komplexen Miteinanders von rechtlichen Regelungen und unternehmerischen Selbstverpflichtungen auszuloten.
Auch wenn die Tagung einige hilfreiche Bilder von der Problemanalyse und den Problemlösungen aufgeworfen hat – die vielfältigen Formen und Problemstellungen der Wirtschaftskriminalität werden uns in Zukunft weiter beschäftigen und zwar in zunehmendem Maße. Solange Wirtschaftskriminalität für viele Unternehmen in bestimmten Situationen an bestimmten Orten ein lukratives Geschäft darstellt, solange wird der Ausstieg aus diesem Geschäftsmodell schwer fallen. Tagungen wie die des DNWE sind wichtig, um über geeignete Ausstiegsmodelle nachzudenken.

Christian Lautermann


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner